Coronaimpfung: Bayern erkennt Schäden in 105 Fällen an

Bayreuth – In Bayern sind bislang mehr als 2.250 Anträge auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens nach einer Coronaimpfung eingegangen.
Über mehr als die Hälfte der Anträge sei inzwischen entschieden, sagte Thomas Kerner vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) heute in Bayreuth.
In 105 Fällen sei ein Schaden anerkannt worden – Betroffene erhalten damit Geld vom Freistaat. Zum Vergleich: Im Zuge der Impfkampagne wurden in Bayern mehr als 29 Millionen Coronaschutzimpfungen verabreicht.
Es sei 80 Mal wahrscheinlicher, an einer Coronaerkrankung zu sterben als einen Impfschaden zu erleiden, sagte Kerner weiter.
Im Infektionsschutzgesetz sind Impfschäden definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: