Nordrhein-Westfalen erkennt bislang 66 Impfschäden an

Düsseldorf – Die Behörden haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) bislang 66 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens durch die Coronaimpfung anerkannt.
254 Anträge seien bislang abgelehnt worden, berichtete der WDR gestern unter Berufung auf die zuständigen Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland.
Die Anerkennungsquote liege mit 21 Prozent deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig liegen in den Behörden viele Fälle, über die noch nicht entschieden wurde: 1.045 Anträge auf Anerkennung eines Coronaimpfschadens seien noch in Bearbeitung.
Jeder Antrag erfordere eine „schwierige, umfangreiche und zeitaufwendige Einzelfallprüfung“, sagte ein Sprecher des Landschaftsverbands Rheinland dem WDR.
Entscheidend für die Anerkennung eines Impfschadens ist, dass eine Antragstellerin oder ein Antragsteller seit mindestens einem halben Jahr krank ist und die Impfung die Ursache dafür ist.
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