Vermischtes

Coronakrise: Bundesverfassungs­gericht lehnt Entscheidung über Beschränkungen ab

  • Mittwoch, 1. April 2020
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Karlsruhe – Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss wurde heute in Karlsruhe veröffent­licht (Az. 1 BvR 712/20).

Der Mann hatte sich insbesondere gegen die Versammlungsverbote und Kontakt­be­schrän­kungen gewandt. Durch die soziale Isolierung entstünden ihm schwere und unab­wendbare Nachteile. Auch das Verbot religiöser Veranstaltungen und die faktische Aufhe­bung der Versammlungsfreiheit hält er für unverhältnismäßig.

Zur Entlastung des Gesundheitssystems stünden mildere, genauso geeignete Maßnahmen zur Verfügung. So könnten Kranke und Menschen mit Corona-Verdacht isoliert sowie Risi­kogruppen geschützt werden, argumentierte er.

Nach Auffassung der Verfassungsrichter hätte sich der Mann damit zunächst an die Ver­waltungsgerichte wenden müssen. Dafür müsse er nicht − wie er behauptet hatte − erst selbst gegen die Verbote verstoßen. Es gebe durchaus einen Klageweg. Da es um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz gehe, sei es möglich, auch ohne Anrufung des Bun­desverfassungsgerichts Rechtsschutz zu erlangen.

Die Richter betonen, dass sie auf eine vorherige fachgerichtliche Aufbereitung sogar an­ge­wiesen seien: Die Entwicklung der Pandemie und deren Einschätzung durch Experten seien für die Beantwortung der verfassungsrechtlichen Fragen von wesent­licher Bedeu­tung. Der Kläger hätte außerdem viel genauer darlegen müssen, warum mildere Maßnah­men angeblich genauso geeignet sind. Die bloße Behauptung reiche nicht.

dpa

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