DAK-Gesundheit und Suchtforscher gegen Zulassung von Online-Glücksspielen

Berlin – DAK-Gesundheit und Suchtforscher haben sich erneut gegen eine geplante Zulassung von Online-Casinospielen ausgesprochen. Dies erhöhe die Suchtgefahr für Spieler deutlich und habe hohe Risiken, warnen die Krankenkasse sowie das Deutsche Zentrum für Suchtfragen. Das Online-Glücksspiel sollte deshalb verboten bleiben.
Sei dies politisch nicht durchsetzbar, müsse es zumindest weitgehende Werbeverbote geben, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm: „Dies ist mit Blick auf den Jugendschutz besonders wichtig.“ Glücksspielwerbung spreche vor allem Jugendliche und junge Erwachsene an und vergrößere nachweislich die Glücksspielproblematik der minderjährigen Spieler.
Die Bundesländer hatten sich im Januar nach langen Verhandlungen im Grundsatz auf eine weitgehende Reform des deutschen Glücksspielmarktes geeinigt. Die Ministerpräsidenten müssen dem neuen Staatsvertrag bei ihrer Sitzung am 12. März grundsätzlich noch zustimmen. Der Staatsvertrag muss dann noch von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert werden und soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Die Reform sieht vor, bisher illegale Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos künftig zu erlauben, wie aus dem Entwurf für einen neuen Staatsvertrag hervorgeht. Geplant sind aber strenge Regeln zum Spielerschutz. Vorgesehen ist auch eine neue zentrale Glücksspielbehörde der Länder.
Bei einer Zulassung von Online-Casinospielen erhöhe sich die Suchtgefahr vor allem für Jugendliche unter 18 Jahren, die besonders geschützt werden müssten, argumentieren Storm und der Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Rainer Thomasius. Auch eine geplante Höchstgrenze der Online-Spieleinsätze von 1.000 Euro monatlich sei viel zu hoch und müsse drastisch reduziert werden.
Der unabhängige Fachbeirat Glücksspielsucht, der die Bundesländer bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages berät, sprach sich dafür aus, dass Online-Glücksspiel verboten bleibt – als Gründe werden in einer Stellungnahme hohe Risiken und nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten genannt.
Weiter heißt es: „Sollte es zu einer Öffnung des Online-Glücksspielmarktes kommen, wird ein auf Algorithmen basierendes automatisiertes System zur Früherkennung für sehr wichtig erachtet.“ Sehr wichtig sei auch die Einführung einer spielartübergreifenden, deutschlandweiten Sperrdatei.
Der gültige Glücksspiel-Staatsvertrag läuft im Sommer 2021 aus. In den vergangenen Jahren hat es massive Veränderungen in dem Milliarden-Markt gegeben. Staatliche Lotterien verloren Erträge, es gab einen Boom von bisher nicht regulierten Glücksspielen im Internet. Das sind Angebote, die nicht über eine deutsche Konzession, wohl aber über eine aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat verfügen.
Nach deutschem Recht sind sie bisher illegal. Ein Großteil dieser Angebote wird allerdings faktisch weitgehend geduldet. Derzeit vergibt nur Schleswig-Holstein Lizenzen für Online-Glücksspiele.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: