Vermischtes

DocMorris darf keine Medikamente über Automaten verkaufen

  • Donnerstag, 11. November 2021
Blick in eine DocMorris Apotheke mit einem Bildschirm für eine Videoberatung und einem Ausgabeautomaten in Hüffenhardt./dpa, DocMorris, Ralf Seidel
Blick in eine DocMorris Apotheke mit einem Bildschirm für eine Videoberatung und einem Ausgabeautomaten in Hüffenhardt./dpa, DocMorris, Ralf Seidel

Mannheim – Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf Medikamente nicht über einen Auto­maten verkaufen. Das entsprechende Verbot des Regierungspräsidiums Karlsruhe sei rechtmäßig, ent­schied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim heute.

DocMorris hatte im Ort Hüffenhardt am Rand des Odenwalds einen solchen Automaten aufgestellt, was zu mehreren Rechtsstreits führte (Az. 9 S 527/20). Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichts­hof (BGH) das Verbot bestätigt.

Dort ging es um Klagen mehrerer Apotheken und des Landesapothekenverbands. Der VGH entschied nun über eine Klage von DocMorris gegen das Regierungspräsidium, die er ablehnte.

DocMorris habe keine Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke in Deutschland, und es handle sich auch nicht um eine zulässige Form des Versandhandels. Die Mittel würden nämlich nicht direkt an die Ver­brau­cher, sondern an die Geschäftsräume in Hüffenhardt verschickt.

DocMorris hatte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hüffenhardt an dem Automaten ein Videoterminal aufgestellt, über das Patienten mit einem Apotheker des Versandapotheke sprechen konnten.

Hierbei handle es sich um eine – technisch modifizierte – Abgabe von apothekenpflichtigen Medikamen­ten in einer Apotheke, für die der Versandhändler keine Erlaubnis habe, erklärte der VGH.

afp

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