Dortmund will Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten

Dortmund – Die Stadt Dortmund will ein Verkaufsverbot von Lachgas an Kinder und Jugendliche beschließen. Der Stadtrat entscheidet heute über den Vorschlag der Verwaltung.
„Der Missbrauch von Lachgas, insbesondere unter Jugendlichen, ist eine besorgniserregende Entwicklung, der wir nicht tatenlos zusehen. Deshalb gehen wir als Stadt Dortmund voran“, sagte Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal laut Ankündigung der Stadt.
Verstöße sollen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Der Ordnungsdienst der Stadt hat laut Beschlussvorlage im vergangenen Jahr wiederholt Jugendliche und junge Erwachsene beim Inhalieren der Droge angetroffen. Lachgas sei vergleichsweise kostengünstig – und leicht für jedermann zu beschaffen.
Das Verbot wird mit Warnungen von Gesundheitsexperten vor den Folgen des Konsums begründet. Die Einnahme berge „akute als auch langfristige Gesundheitsgefahren“. Genannt werden unter anderem Wahrnehmungsstörungen, Taubheitsgefühle, Koordinationsschwierigkeiten, Herz-Kreislauf-Schäden, Schwindel, Bewusstlosigkeit und langfristige Nervenschäden.
„Das Nervensystem und die geistige Entwicklung von Minderjährigen sind noch nicht vollständig ausgereift“, heißt es weiter zur Begründung. Sie seien besonders gefährdet, die Risiken des Konsums zu unterschätzen.
Die Polizei in Dortmund begrüßt das geplante Lachgasverbot. Auch im Straßenverkehr habe der Konsum bei jungen Erwachsenen in den vergangenen Jahren zugenommen, teilt die Polizei in einer Mitteilung mit.
Immer wieder gebe es auch Verkehrsunfälle, bei denen Verdachtsmomente vorliegen, dass ein etwaiger Lachgaskonsum im Zusammenhang damit stehen könnte. Eine Erhebung in Dortmund habe gezeigt, dass dort überwiegend junge Männer die Partydroge konsumierten. „Es ist eine völlig unterschätzte Gefahr“, so Polizeipräsident Gregor Lange.
Auch in Köln und Bochum werden derzeit Verbote geprüft. Die Städte Bonn, Essen und Wuppertal wünschen sich hingegen eine bundeseinheitliche Lösung, in Bielefeld prüfe man die Zuständigkeit, wie die Städte mitteilten. Die Stadt Münster hingegen sieht die Landesregierung in der Pflicht.
Nachdem eine bundeseinheitliche Lösung zu einem Teilverbot der Partydroge Lachgas vor der Wahl nicht mehr realistisch ist, prüfen auch andere Städte in NRW ein Verbot für Minderjährige. Ein solches gibt es bereits außerhalb von NRW in Städten wie Osnabrück oder Hamburg.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS NRW) teilte zwar mit, einen rechtssicheren Weg zu prüfen, den Verkauf von Lachgas auf Landesebene zu verbieten. Es gebe aber auch für Kommunen die Möglichkeit, ein solches Verbot auf kommunaler Ebene zu erlassen.
„Hierzu müsste die jeweilige Kommune den Konsum von Lachgas durch Minderjährige als eine ‚abstrakte Gefahr’ bewerten, der mit dem Verbot begegnet werden soll“, teilte das Ministerium mit. Das Verbot in Dortmund begrüße das Ministerium grundsätzlich.
Man erwarte jedoch eine bundesweite Verbotsregelung, da Lachgas sonst in anderen Bundesländern weiterhin erworben werden könne. Das Bundeskabinett billigte dazu im November einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der auch ein Abgabeverbot über Automaten und Spätkaufläden vorsieht. Viele Kommunen rechnen aber vor der Neuwahl am 23. Februar und der anschließenden Regierungsbildung nicht mehr mit einer Lösung.
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