Elektronische Krankmeldung geht in den Regelbetrieb

Berlin – Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist laut GKV-Spitzenverband bereit für den Regelbetrieb. Die Pilotphase, in der Arbeitgebende ihre Systeme umstellen und testen konnten, sei erfolgreich abgeschlossen worden.
„Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Erfolgsgeschichte und zeigt, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens gelingen kann. Die einjährige Pilotphase wurde sinnvoll genutzt, um Systeme zu testen, Fehler zu beheben und eine sehr solide Basis von fast vier Millionen Testläufen im Echtbetrieb zu schaffen“, betonte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Im Ergebnis stehe nun eine digitale Anwendung „mit echtem Mehrwert vor allem für die Versicherten“ bereit. Auch Arbeitgebende und ärztliche Praxen würden von weniger Zettelwirtschaft und schlanken Prozessen profitieren.
Laut GKV-Spitzenverband haben im letzten Monat Arbeitgebende 1,1 Millionen eAU bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerufen – im Vergleich zum Januar dieses Jahres, dem ersten Monat der Pilotierung, eine Steigerung um 1.300 Prozent.
Allein von Oktober zu November 2022 gab es eine Steigerung der Abrufe um 78 Prozent. Insgesamt haben Arbeitgebende in der Pilotphase fast vier Millionen elektronische Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden abgerufen. Ab 1. Januar 2023 ist das Verfahren für alle Arbeitgebenden verpflichtend.
Ärztliche Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, die eAU zu nutzen. Dementsprechend sind auch hier die Zahlen in den letzten Monaten nach oben gegangen: Zuletzt waren es laut den Daten des GKV-Spitzenverbandes 2,6 Millionen eAU pro Woche, etwa doppelt so viele wie noch im August 2022. Mit Stand vom 29. Dezember 2022 sind seit dem 1. August 2021 insgesamt 61,4 Millionen eAU von Praxen an Krankenkassen geschickt worden.
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