Epileptiker darf Führerschein entzogen werden

Mainz – Einem Epileptiker darf der Führerschein entzogen werden, wenn er nicht beweisen kann, dass er mindestens ein Jahr lang keinen Anfall hatte. Eine Eignung zum Fahren eines Fahrzeugs dürfe bei einer epileptischen Erkrankung nur in Ausnahmefällen angenommen werden, urteilte das Verwaltungsgericht in Mainz in einer heute veröffentlichten Entscheidung.
Der Kläger war nach einer Operation zunächst anfallsfrei und erhielt die Fahrerlaubnis. Als er in einem anderen Zusammenhang beim Gesundheitsamt angab, wieder etwa einmal im Monat einen Krampfanfall zu erleiden, wurde er dazu aufgefordert, ein fachärztliches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen.
Da er dieses Gutachten nicht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. In einem Eilantrag vor Gericht legte der Kläger eine ärztliche Stellungnahme vor, laut der er ohne Medikamente mehrere Jahre lang anfallsfrei gelebt habe. Er argumentierte damit, dass der Erhalt einer Arbeitsstelle regelmäßig an einer fehlenden Fahrerlaubnis scheitere. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag ab.
Der Führerschein sei zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet erweise, ein Kraftfahrzeug zu führen, urteilten die Richter. Eine Eignung bei einer Epilepsie könne nur ausnahmsweise angenommen werden, wenn der Betroffene mindestens ein Jahr lang anfallsfrei sei. Im konkreten Fall könne nicht mit Gewissheit davon ausgegangen werden, dass der Kläger seit mindestens einem Jahr keinen Anfall gehabt habe.
Die vorgelegte Stellungnahme des Arztes enthalte widersprüchliche Angaben zur Anfallsfreiheit, hieß es. Es hätten keine aussagekräftigen ärztlichen Begleiterkenntnisse zum Krankheitsverlauf vorgelegen. Das schließlich doch noch eingereichte Facharztgutachten habe dem Kläger die Kraftfahreignung abgesprochen.
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