Falsche Impf- und Maskenbefreiungen: Bewährungsstrafe gegen Arzt
Stralsund – Ein Arzt aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen ist wegen falscher Impf- und Maskenbefreiungen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Mit der Rechtskraft entfalle ein zuvor verhängtes vorläufiges Berufsverbot, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Stralsund mit. Ein erlassener Strafbefehl ist laut Gericht seit Freitag vergangener Woche rechtskräftig, weil kein Widerspruch eingegangen sei.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mediziner im Alter von Mitte 70 die „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ in 32 Fällen vor. Er habe Patienten, ohne sie zu sehen, Bescheinigungen über eine Unverträglichkeit von Masernimpfungen sowie Befreiungen von der Maskenpflicht im Zusammenhang mit der Pandemie ausgestellt, auch an Patienten aus anderen Bundesländern.
Nach einem ersten Verhandlungstag hatten sich Gericht und Staatsanwaltschaft darauf verständigt, auf weitere Verhandlungen zu verzichten und einen Strafbefehl zu erlassen. Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ziel ist die einfache und schnelle Ahndung einfacherer Kriminalität.
Zum Auftakt des Prozesses hatten etwa 160 Unterstützer des angeklagten Arztes vor dem Gericht demonstriert. Laut Staatsanwaltschaft ging es unter anderem auch darum, dem Angeklagten nicht weiter eine Bühne zu bieten. Bei Widerspruch gegen den Strafbefehl wäre es dennoch zur Verhandlung gekommen.
Die Erteilung eines Berufsverbots ist über den Weg eines Strafbefehls laut Staatsanwaltschaft nicht möglich. Ein verhängtes vorläufiges Berufsverbot wurde deshalb nun aufgehoben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte allerdings darauf verwiesen, dass der Arzt ohnehin keine Kassenzulassung mehr habe und nur noch Privatpatienten behandeln könne. Zudem könnten auch Fachaufsichtsbehörden jederzeit dessen Approbation entziehen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: