Vermischtes

Urteil wegen Verleumdung von Spahn gesprochen

  • Freitag, 24. März 2023

Osnabrück – Wegen Verleumdung des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) muss ein 32-jähriger Mann ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den früheren Unternehmer heute zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, wie das Gericht mitteilte.

Im Falle einer Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens drohe stets Haft – und mit Blick auf weitere Vorwürfe gegen den Mann komme Bewährung nicht infrage, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Nach Auffassung der Wirtschaftskammer schilderte der Angeklagte in einer anderen Verhandlung ein ver­meintliches Treffen mit dem damaligen Gesundheitsminister im Jahr 2020. Dabei habe der Angeklagte be­wusst wahrheitswidrig behauptet, der Minister habe angedeutet, dass er persönliche Vorteile aus möglichen Geschäften mit dem Bundesgesundheitsministerium erwarte. Das Gericht stellte fest, dass es ein persönliches Treffen und auch die Äußerung des Ministers nicht gegeben habe.

Eine falsche Verdächtigung sah die Kammer hingegen nicht. Es sei nicht sicher festzustellen, dass der Ange­klagte mit seinen Äußerungen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Minister bezweckt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Außerdem soll der Angeklagte zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 dem Bundesgesundheitsministe­rium FFP-Schutzmasken zum Kauf angeboten haben. Er habe für die Lieferung einen Vorschuss von 17 Millio­nen Euro verlangt, sei aber nie zur Lieferung in der Lage gewesen. Es kam aber nie zu dem Geschäft, Zahlun­gen wurden nie geleistet.

Diesen Verfahrensteil wegen versuchten Betrugs bei der Beschaffung von Coronaschutzmasken trennte die Kammer ab und setzte ihn zunächst aus. Unter anderem müssten voraussichtlich weitere Zeugen aus dem Ausland vernommen werden. Das bedeute, dass zu diesen Vorwürfen gegebenenfalls später verhandelt werde.

dpa

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