Vermischtes

Innovationsausschuss schreibt neue Förderprojekte aus

  • Montag, 23. Juni 2025
/HNFOTO, stock.adobe.com
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Berlin – Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat neue Förderungen zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von S3-Leitlinien und Projekte der Versorgungsforschung ausgeschrieben.

In sieben Themenfeldern können Träger von geplanten Projekten in der Versorgungsforschung eine Förderung beantragen. Gefördert werden sollen unter anderem Projekte, die sich der Analyse und Entwicklung von Interventionen zur Primärprävention von nicht übertragbaren Krankheiten im haus- sowie im kinder- und jugendärztlichen Setting widmen.

Auch Projekte zur Versorgung von Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie Post/Long COVID und ME/CFS oder solche zur Erkennung und Meldung potenzieller postmortaler Organspender in Krankenhäusern können gefördert werden.

Die Projekte müssen neben ihrer Relevanz unter anderem auch eine Verbesserung der Versorgung, Verwertungspotenzial und die Machbarkeit des Unterfangens in der Laufzeit nachweisen.

Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Krankenkassen und ihre Verbände sowie Leistungserbringer und ihre Verbände. Die Antragsfrist endet am 21. Oktober.

Bis zum 23. September wiederum können wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften und Kooperationen von wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften Förderanträge für Leitlinien einreichen.

Hier können Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von übergeordneten Leitlinien zu häufigen Beratungsanlässen sowie Zusammenführung von Leitlinien bei einer Aktualisierung oder Weiterentwicklung Gelder vom G-BA erhalten.

Gleiches gilt für Leitlinien mit besonderem Augenmerk auf die Erstellung von Hilfen, Formaten zur Unterstützung der Disseminierung beziehungsweise Implementierung unter Berücksichtigung der Informationsbedürfnisse verschiedener Adressaten sowie für Leitlinien zur Erstversorgung durch nicht ärztliches medizinisches Fachpersonal und strukturierte Abfrage zur Patientensteuerung in der Notfall- und Akutmedizin.

Dabei gelten die gleichen Förderkriterien wie bei den Projekten in der Versorgungsforschung. Bei der Neuentwicklung von S3-Leitlinien oder der Weiterentwicklung einer vorhandenen Leitlinie zu einer S3-Leitlinie beträgt der Förderzeitraum maximal 30 Monate.

Bei Aktualisierung einer Leitlinie mit Stufenklassifikation S3 zu einer „Living Guideline“ mit jährlicher Prüfung und Fortschreibung einschließlich Vorlage eines Aktualisierungskonzeptes beträgt die Dauer 36, bei Aktualisierung einer S3-Leitlinie 18 Monate.

lau

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