Gericht hält Werbung einer E-Zigarettenfirma für unzulässig

Essen – Der Essener E-Zigarettenhersteller Niko Liquids hat nach Auffassung eines Gerichts seine Produkte teilweise gesetzeswidrig beworben. So sei der Slogan „Genuss ohne Reue“ eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung verboten sei, urteilte das Essener Landgericht am Freitag (Aktenzeichen 41 O 13/19). Die Werbeaussage suggeriere dem Verbraucher, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien, so das Gericht.
Zudem darf Niko Liquids seine Kapseln dem Urteil zufolge nicht als „apothekenreine Liquids“ anpreisen. Ein Grund: Liquids müssen laut Gesetz ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen – die Aussage sei also eine Selbstverständlichkeit, und Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei nicht erlaubt, hieß es bei der Urteilsverkündung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Niko Liquids kann in Berufung gehen.
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollorganisation der deutschen Wirtschaft mit Sitz im hessischen Bad Homburg. Eine Sprecherin der Organisation zeigte sich nach dem Urteil erfreut. Damit werde deutlich, dass auch die E-Zigaretten-Branche keinesfalls gesundheitsbezogene Angaben machen dürfe in ihrer Werbung. „Wir hoffen, dass den Herstellern und Händler nun klar wird, wie genau sie werben dürfen.“
Ein Sprecher von Niko Liquids sagte, man werde das schriftliche Urteil prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Verbot von „Genuss ohne Reue“ treffe die Firma aber ohnehin nicht mehr, weil eine entsprechende Werbekampagne bereits vor mehr als einem Jahr ausgelaufen sei– dieser Werbeslogan sei im Einzelhandel also ohnehin kaum noch zu finden. Dass der Ausdruck „apothekenreine Liquids“ untersagt werde, sei hingegen eine Enttäuschung. „Wir wollen damit sagen, dass die von Niko Liquids verwendeten Inhaltsstoffe alle geprüft und zugelassen sind nach europäischem Arzneimittelbuch und somit von höchster Qualität sind“, so der Sprecher. „Wir suchen nun nach einem anderen Begriff, um das in der Werbung zu verdeutlichen.“
Elektronische Zigaretten boomen in Deutschland, der Verkauf ist im Vergleich zu klassischen Kippen aber noch eine Nische. Die Hersteller und Händler bewerben ihre Produkte als bessere Alternative zu Tabak. Allerdings gelten auch die Elektroverdampfer als gesundheitsschädlich.
In dem Markt tummelt sich eine Vielzahl an mittelständischen Firmen, aber auch an großen Tabakkonzernen, die ihr E-Zigaretten-Standbein ausbauen und damit unabhängiger werden wollen vom Zigarettenverkauf. Der Konkurrenzkampf ist hart, so ging Niko Liquids unlängst gegen den Hamburger Konkurrenten Juul vor und erwirkte ein Lieferverbot von Juul-Kapseln an den Einzelhandel, weil diese kein Elektroschrott-Symbol auf dem Plastikgehäuse hatten. Nun muss die Essener Firma aber selbst einen Dämpfer vor Gericht hinnehmen.
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