Gericht: Kein Anspruch auf vorgezogene Coronaimpfung

Oldenburg – Trotz schwerer Herzkrankheit hat ein 73-jähriger Mann aus Niedersachsen nach einem Gerichtsbeschluss keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Er hatte argumentiert, dass er wegen seiner Vorerkrankung ein besonders hohes Risiko habe, schwer an COVID-19 zu erkranken oder gar zu sterben. Das Sozialgericht Oldenburg wies den Eilantrag gestern aber zurück (Az. S 10 SV 1/21 ER).
Gesetzgeber und Regierung hätten abgewogen und entschieden, die verletzlichste Personengruppe zuerst durch eine Impfung zu schützen, befanden die Richter.
Dazu zählen laut Coronaimpfverordnung Menschen über 80 Jahre, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und besonders gefährdetes Medizin- und Pflegepersonal. Weil Impfstoff noch knapp sei, sei es nicht zu beanstanden, dass zunächst diese Gruppe geimpft werde. Ausnahmen sehe die Verordnung nicht vor.
Der Herzpatient gehöre zur Gruppe mit der zweithöchsten Priorität, er könne deshalb schon bald mit einer Impfung rechnen, befanden die Richter. Es sei ihm zuzumuten, sich bis dahin zuhause zu schützen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, der zweiten Instanz bei derartigen Rechtsstreits, sind nach Angaben eines Sprechers vom Freitag noch keine Klagen auf vorgezogene Impfungen anhängig.
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