Vermischtes

Geschäftsführerin von Lunapharm zu Haftstrafe verurteilt

  • Mittwoch, 29. Januar 2025
Die angeklagte Lunapharm-Geschäftsführerin (rechts) und ihre Anwältin Bettina Holstein bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen Großhändler Lunapharm im Landgericht Potsdam /picture alliance, Jens Kalaene
Die angeklagte Lunapharm-Geschäftsführerin (rechts) und ihre Anwältin Bettina Holstein bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen Großhändler Lunapharm im Landgericht Potsdam /picture alliance, Jens Kalaene

Potsdam – Nach dem Medikamentenskandal um den Brandenburger Pharmagroßhändler Lunapharm ist die Geschäftsführerin des Unternehmens zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam sprach die Angeklagte heute wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig.

Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 370.000 Euro aus dem Privatvermögen der Frau an. Vom Unternehmen sollen etwa 1,16 Millionen Euro eingezogen werden.

Die Kammer sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass die Frau illegal mit Krebsmedikamenten ge­handelt hat. Sie habe mit Hilfe eines Geschäftspartners über Monate die Vertriebswege der Medikamente ver­schleiert. Die Frau hatte die Vorwürfe stets bestritten und betont, nicht gegen geltende Arzneimittelgesetze verstoßen zu haben.

Zwischen 2015 und 2018 hatte sie Medikamente über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutsch­land vertrieben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte. Zwar hatte das Landesgesundheitsamt im Mai 2017 diesen Handel verboten, doch die Frau und ihr Geschäftspartner hatten das Verbot aus Sicht des Gerichts im Anschluss umgangen.

Dafür hätten sie über eine Firma in Zypern das Geschäft weiterbetrieben, erklärte die Richterin. So seien weitere Lieferungen aus der Apotheke in Griechenland über Rechnungen des Großhändlers aus Zypern verschleiert worden. An den Medikamenten selbst gab es laut Gericht keine Mängel oder Beanstandungen.

Mit einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bewegt sich das Urteil dicht an den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die im Schlussplädoyer drei Jahre und zehn Monate gefordert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess hatte bereits im Oktober 2023 begonnen. Neben der Geschäftsführerin war ein Rechtsanwalt aus Hessen wegen Beihilfe angeklagt. Dieser wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der dritte Angeklagte – der Geschäftspartner der Frau – hatte mit einem Attest belegen wollen, dass er nicht verhandlungsfähig sei und war bei dem Prozess nicht erschienen. Ein Verfahren gegen ihn wird womöglich in Zukunft noch einmal getrennt aufgerollt werden.

Das Unternehmen Lunapharm darf seit mehreren Jahren keine Arzneimittel mehr herstellen oder damit handeln. Das Landesgesundheitsamt hatte vor Jahren als Reaktion auf den Skandal ein solches Verbot verhangen. Der Fall schlug 2018 hohe Wellen.

Brandenburgs damalige Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) trat zurück, weil das Landesgesundheitsamt trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht ausreichend eingeschritten sein soll.

dpa

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