Gleichbehandlungsgesetz: Bund soll Reform angehen

Berlin – Der Sozialverband VdK hat die Bundesregierung aufgerufen, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) endlich anzugehen. „Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele gestern. So müssten etwa Unternehmen verpflichtet werden, für Barrierefreiheit zu sorgen.
„Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen“, sagte Bentele. Zuständig für die Reform ist das von der FDP geführte Bundesjustizministerium. Bisher gibt es allerdings weder ein Eckpunktepapier noch einen Gesetzentwurf.
Handlungsbedarf sieht der VdK demnach auch bei Versicherungen. „Derzeit wird Menschen wegen ihrer Behinderung oder Erkrankung durch intransparente Risikokalkulationen eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung faktisch verweigert", erklärte die VdK-Präsidentin. Diese Benachteiligung müsse gesetzlich gestoppt werden.
Nach Ansicht des VdK muss außerdem der Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene grundsätzlich erleichtert werden. So sollten die Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate verlängert werden.
Denn für viele Betroffene sei es eine schwere Entscheidung gegen Diskriminierung vorzugehen. Mitunter dauere es auch länger, bis klar sei, dass der Grund etwa für eine Ablehnung in einem Bewerbungsverfahren die jeweilige Behinderung war.
Der VdK fordert zudem, eine Ombuds- und Schlichtungsstelle einzurichten. „Schlichtungsverfahren sind schneller, niedrigschwelliger und kostengünstiger als Gerichtsprozesse, die im Moment der einzige Weg für Betroffene sind, ihr Recht durchzusetzen“, betonte Bentele.
Kritik kommt auch aus der SPD. „Justizminister Buschmann hat bislang nichts für eine Reform dieses Gesetzes getan“, erklärte der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt, Aziz Bozkurt. Statt seinen Job zu machen, sei der Justizminister in der Frage abgetaucht.
Sorgen, dass die Reform des Gesetzes zu einer Klagewelle führen könne, nannte Bozkurt falsch. Davor sei bereits 2006 bei der Einführung des Gesetzes gewarnt worden. „Das ist nie eingetreten.“ Nun müssen geschaut werden, welche Diskriminierungstatbestände derzeit noch nicht hinreichend abgedeckt seien.
Unterstützt werden die Forderungen auch von dem Bündnis „AGG Reform Jetzt!“, in dem sich hundert Organisationen zusammengeschlossen haben. Auch die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat bereits Vorschläge für eine Reform gemacht. Diese waren jedoch auf heftige Kritik gestoßen.
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