Vermischtes

Gleichbehand­lungsgesetz: Bund soll Reform angehen

  • Freitag, 18. August 2023
Verena Bentele, Präsidentin vom VdK. /picture alliance, Christophe Gateau
Verena Bentele, Präsidentin vom VdK. /picture alliance, Christophe Gateau

Berlin – Der Sozialverband VdK hat die Bundesregierung aufgerufen, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) endlich anzugehen. „Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele gestern. So müssten etwa Unternehmen verpflichtet werden, für Barrierefreiheit zu sorgen.

„Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen“, sagte Bentele. Zuständig für die Reform ist das von der FDP geführte Bundesjustizministerium. Bisher gibt es allerdings weder ein Eckpunktepapier noch einen Gesetzentwurf.

Handlungsbedarf sieht der VdK demnach auch bei Versicherungen. „Derzeit wird Menschen wegen ihrer Be­hinderung oder Erkrankung durch intransparente Risikokalkulationen eine Lebens- oder Berufsunfähigkeits­versicherung faktisch verweigert", erklärte die VdK-Präsidentin. Diese Benachteiligung müsse gesetzlich ge­stoppt werden.

Nach Ansicht des VdK muss außerdem der Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene grundsätzlich erleichtert werden. So sollten die Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate verlän­gert werden.

Denn für viele Betroffene sei es eine schwere Entscheidung gegen Diskriminierung vorzugehen. Mitunter dauere es auch länger, bis klar sei, dass der Grund etwa für eine Ablehnung in einem Bewerbungsverfahren die jeweilige Behinderung war.

Der VdK fordert zudem, eine Ombuds- und Schlichtungsstelle einzurichten. „Schlichtungsverfahren sind schneller, niedrigschwelliger und kostengünstiger als Gerichtsprozesse, die im Moment der einzige Weg für Betroffene sind, ihr Recht durchzusetzen“, betonte Bentele.

Kritik kommt auch aus der SPD. „Justizminister Buschmann hat bislang nichts für eine Reform dieses Gesetzes getan“, erklärte der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt, Aziz Bozkurt. Statt seinen Job zu machen, sei der Justizminister in der Frage abgetaucht.

Sorgen, dass die Reform des Gesetzes zu einer Klagewelle führen könne, nannte Bozkurt falsch. Davor sei be­reits 2006 bei der Einführung des Gesetzes gewarnt worden. „Das ist nie eingetreten.“ Nun müssen geschaut werden, welche Diskriminierungstatbestände derzeit noch nicht hinreichend abgedeckt seien.

Unterstützt werden die Forderungen auch von dem Bündnis „AGG Reform Jetzt!“, in dem sich hundert Organi­sationen zusammengeschlossen haben. Auch die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat bereits Vorschläge für eine Reform gemacht. Diese waren jedoch auf heftige Kritik gestoßen.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung