Grad der Behinderung: Begleiter darf bei Untersuchung anwesend sein

Kassel – Bei einer ärztlichen Untersuchung über den Grad einer Behinderung können Patienten sich von einem vertrauten Menschen begleiten lassen.
Der Ausschluss des Begleiters darf aber gerichtlich angeordnet werden, wenn seine Anwesenheit eine geordnete Beweiserhebung erschwert. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel gestern.
Es ging um die Klage eines Mannes mit einer Behinderung aus Niedersachsen gegen die Herabsetzung des urprünglich festgestellten Grads der Einschränkung (Az. B 9 SB 1/20 R).
Im Klageverfahren beauftragte das Sozialgericht Osnabrück nacheinander zwei Orthopäden damit, ein Sachverständigengutachten auszustellen. Sie lehnten es aber ab, den Mann zu untersuchen, weil dieser unbedingt eins seiner erwachsenen Kinder dabei haben wollte.
Das Sozialgericht wies daraufhin seine Klage zurück, das Landessozialgericht in Celle lehnte die Berufung ab. Es erklärte, dass der Kläger die Aufklärung des Sachverhalts verhindert habe.
Das Bundessozialgericht hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Celle. Das Landessozialgericht habe alle Erkenntnisquellen ausschöpfen müssen, erklärte es.
Ob der Kläger zu Recht nicht begutachtet worden sei, könne auf Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen nicht entschieden werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: