Vermischtes

Grad der Behinderung: Begleiter darf bei Untersuchung anwesend sein

  • Freitag, 28. Oktober 2022
/wutzkoh, stock.adobe.com
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Kassel – Bei einer ärztlichen Untersuchung über den Grad einer Behinderung können Patienten sich von einem vertrauten Menschen begleiten lassen.

Der Ausschluss des Begleiters darf aber gerichtlich angeord­net werden, wenn seine Anwesenheit eine ge­ordnete Beweiserhebung erschwert. Das entschied das Bundesso­zial­gericht in Kassel gestern.

Es ging um die Klage eines Mannes mit einer Behinderung aus Niedersachsen gegen die Herabsetzung des urprünglich festgestellten Grads der Einschränkung (Az. B 9 SB 1/20 R).

Im Klageverfahren beauftragte das Sozialgericht Osnabrück nacheinander zwei Orthopäden damit, ein Sach­verständigengutachten auszustellen. Sie lehnten es aber ab, den Mann zu untersuchen, weil dieser unbedingt eins seiner erwachsenen Kinder dabei haben wollte.

Das Sozialgericht wies daraufhin seine Klage zurück, das Landessozialgericht in Celle lehnte die Berufung ab. Es erklärte, dass der Kläger die Aufklärung des Sachverhalts verhindert habe.

Das Bundessozialgericht hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Celle. Das Landessozialgericht habe alle Erkenntnisquellen ausschöpfen müssen, erklärte es.

Ob der Kläger zu Recht nicht begutachtet worden sei, könne auf Grundlage der bisher getroffenen Feststell­ungen nicht entschieden werden.

afp

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