Vermischtes

Gründer von Reichs­bürgerkrankenkasse vor Gericht

  • Dienstag, 6. September 2022
/winyu, stock.adobe.com
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Dresden – Ein Mann und zwei Frauen sollen im April 2017 unerlaubt eine Krankenkasse gegründet und einige Monate auch betrieben haben. Sie müssen sich daher ab morgen vor einem Strafrichter des Dresdner Amtsge­richts wegen unerlaubten Betreibens eines Versicherungsgeschäfts verantworten.

Die sogenannte Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa) sollte in Form eines Versicherungsvereins auf Gegen­seitigkeit betrieben werden und für dessen Mitglieder die gesetzliche Krankenversicherung ersetzen. Drei weiteren Männern und einer weiteren Frau wird laut einer Gerichtssprecherin Beihilfe zum unerlaubten Be­trieb eines Versicherungsgeschäfts vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft ordnete im Zuge ihrer Ermittlungen die 58-, 65- und 72-jährigen Frauen sowie 57-, 61- und 68-jährigen Männer der Reichsbürgerbewegung zu, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutsch­land nicht anerkennen.

Wegen der Zahl der Angeklagten und dieser Szene findet der zunächst auf sechs Tage bis Ende September terminierte Prozess im speziell für Terror- und Extremismusverfahren etablierten und besonders gesicherten Saal des Oberlandesgerichts Dresden statt.

Nach Angaben der Justiz wurden zwischen dem 1. Juli und dem 1. November 2017 für die „DeGeKa“ mit Sitz angeblich in Dresden 49 Mitglieder gewonnen und 8.110 Euro an Beiträgen eingenommen. Die Beschuldigten sollen als Initiator, Kassenwart, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder fungiert und ihren Mitgliedern angeb­liche Basisversicherungsleistungen für 70 Euro monatlich sowie Zusatzleistungen für weitere 20 Euro ange­boten haben. Die Versicherungsbeiträge seien willkürlich festgelegt worden.

Laut Anklage war ihnen bewusst, dass sie nicht die Mittel zur Finanzierung der Leistungen aufbringen konn­ten und auch keine Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenversicherung hatten. Das Bundesamt für Finanz­dienst­leistungsaufsicht (BaFin) beendete das illegale Treiben Ende August 2017. Der Geschäftsbetrieb soll dennoch trotz Anordnung zur sofortigen Einstellung weitergegangen sein – vier der Angeklagten sollen es noch bis Mai 2018 betrieben haben.

dpa

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