Gutachten: Keine Vorteilsnahme bei Impfung von Klinikchef

Aurich – Nach der vorzeitigen Impfung eines Klinikchefs mehrerer Krankenhäuser in Ostfriesland kommt eine Untersuchung zu dem Schluss, dass kein Vergehen wegen Vorteilsnahme vorliegt. Das geht aus einem Gutachten hervor, das ein beauftragter Rechtsanwalt gestern dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Trägergesellschaft der Kliniken Aurich-Emden-Norden vorstellte, wie der Landkreis Aurich nach der Sitzung mitteilte.
Der Geschäftsführer des Klinik-Verbundes hatte sich im Januar ebenso wie andere Verwaltungsangestellte gegen COVID-19 impfen lassen, obwohl Pflegekräfte und Ärzte der Klinik laut Impfverordnung eigentlich eher berechtigt gewesen wären.
Der Vorfall hatte in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. Der Klinik-Chef bat danach um Entschuldigung. Über eine Freistellung des Chefs hatten der gleichberechtigte Kreistag in Aurich und die Stadt Emden zwischenzeitlich keine Einigung gefunden.
Dem Gutachten zufolge sei die Impfung des Geschäftsführers nach den zu der Zeit geltenden Impfregeln zwar widerrechtlich gewesen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass er seine Impfung selbst veranlasst oder wider besseren Wissens angenommen habe, teilte die Kreisverwaltung mit.
Der Vorwurf der Vorteilsnahme treffe daher auf den Klinikchef ebenso wenig zu wie auf weitere leitende Verwaltungsmitarbeiter, die sich widerrechtlich impfen ließen.
„Unsere Entscheidung, einen neutralen und unabhängigen Gutachter mit der Untersuchung zu beauftragen, war der richtige Weg, um die kursierenden Gerüchte aufzuklären. Dieses Ziel wurde mit dem Gutachten erreicht“, teilten Emdens Oberbürgermeister Tim Kruithoff als Vorsitzender des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter, der Auricher Landrat Olaf Meinen, (beide parteilos) mit.
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