Hochschulrektorenkonferenz fordert Strategie zur Akademisierung der Gesundheitsberufe

Bonn – Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, die Akademisierung der Gesundheitsberufe entschiedener voranzutreiben. Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium offenbar beabsichtigt, die Laufzeit der sogenannten Modellklauseln für Studiengänge in den Gesundheits- und Therapieberufen bis Ende 2024 zu verlängern.
Bereits seit dem Jahr 2009 können deutsche Hochschulen auf Grundlage dieser Modellklauseln für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie primärqualifizierende Studiengänge entwickeln, also Studiengänge, die direkt zu einer Berufszulassung führen. „Die Konzeptions- und Erprobungsphase für diese akademischen Qualifizierungspfade ist, nicht zuletzt aufgrund der positiven Evaluierungen, aus Sicht der Hochschulen abgeschlossen.
Auf Grundlage der bestehenden Erfahrungen sollten die Studiengänge spätestens ab 2024 sukzessive in den Regelbetrieb überführt werden“, sagte der HRK-Präsident Peter-André Alt.
Sorge bereitet den Hochschulen dabei das Geld: „Die Übertragung von Ausbildungsaufgaben in der Hebammenausbildung und der Pflege hat gezeigt, dass für den qualitätsgeleiteten, Wissenschaftlichkeit und Praxis verbindenden Betrieb von Studiengängen eine nachhaltige Finanzierungsperspektive zwingend notwendig ist“, drückte es die HRK-Vizepräsidentin Kerstin Krieglstein aus.
Die HRK fordert daher von der Politik „einen umfassenden Prozess zur weiteren Akademisierung der Gesundheitsberufe unter maßgeblicher Beteiligung der Hochschulen“. „Nicht zuletzt in Verantwortung für Patienten ist es nötig, die Akademisierung im Gesundheitsbereich planvoll sowie mit Hochschulen und Versorgungsinstanzen abgestimmt voranzutreiben“, hieß es aus der Konferenz.
Der Streit um die Akademisierung der Gesundheitsberufe ist mitnichten neu: Bereits 2016/2017 kritisierten Hochschulen und Teile der Opposition die Verlängerung von Modellklauseln als eine Hinhaltetaktik.
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