Höhere Kostenpauschalen für Vakuumversiegelung bei Wunden

Berlin – Die Kostenpauschalen für die Verbrauchsmaterialien zur Vakuumversiegelungstherapie von Wunden werden zum 1. April erhöht. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Hintergrund seien aktuelle Marktpreisentwicklungen, hieß es.
Nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses steigt damit die Kostenpauschale für Sachkosten für die Versiegelung von Wundflächen mit einer Größe von bis zu 20 Quadratzentimetern (GOP 40901) von 65,49 Euro auf 91,14 Euro.
Für größere Wunden (GOP 40902) erhalten Ärzte künftig 94,27 Euro für Sachkosten erstattet. Bislang waren es 71,39 Euro.
Die Vakuumversiegelungstherapie zum sekundären Wundverschluss wurde 2020 als neue Gebührenordnungsposition (GOP) 02314 in den EBM aufgenommen. Die Behandlung kann nach Angaben der KBV bei Patienten angewandt werden, bei denen unter der Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung erwartet wird.
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