Vermischtes

Innovationsausschuss erhält 136 Ideenskizzen im Bereich neue Versorgungsformen

  • Donnerstag, 10. September 2020

Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat fristgerecht 136 Ideenskizzen im Bereich neue Versorgungsformen von Antragstellenden wie Universitäten, Krankenhäusern und Krankenkassen erhalten.

Damit startet die erste Bewertung im Rahmen des neuen zweistufigen Verfahrens, das Ende letzten Jahres durch den Gesetzgeber für den Bereich der neuen Versorgungsformen eingeführt wurde.

„Die Anzahl der eingegangenen Ideenskizzen liegt deutlich höher als die Anzahl der in früheren Jahren eingereichten vollständigen Anträge. Ich bin sicher, diese große Resonanz verdanken wir dem neuen zweistufigen Verfahren“, erläuterte heute Josef Hecken, Vorsitz­ender des Innovationsausschusses beim G-BA.

Nun würden die Antragsteller bereits für die Erarbeitung der Vollanträge eine Förderung erhalten. „Statistisch gesehen steigt damit auch die Chance, öfter echte Perlen zu entdecken, die die Versorgung von Patientinnen und Patienten voranbringen.“

Anstatt wie bisher sofort über die Förderung eines vollständigen Antrags zu entscheiden, geht der Innovationsausschuss im Bereich neue Versorgungsformen nun schrittweise vor: Zum Jahreswechsel wird entschieden, für welche Ideenskizzen die konzeptionelle Entwick­lung und Ausarbeitung des Vollantrages gefördert wird.

Diejenigen Antragstellenden, die gefördert werden, können bis zum 15. Juli 2021 ihre Vollanträge einreichen. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.

Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das vierte Quartal 2020 geplant. Diese werden sich auf die Einreichung und Förderung von Vollanträgen aus dem Bereich der Versorgungsforschung sowie der Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien beziehen.

EB/aha

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