Vermischtes

Insolvenz von Rezeptabrechner AvP: Ermittlungen eingeleitet

  • Dienstag, 22. September 2020
/picture alliance, Marcel Kusch
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Düsseldorf – Die Insolvenzanmeldung des Apotheken-Abrechners AvP hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.

„Wir ermitteln gegen zwei Beschuldigte wegen Bankrotts“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Um wen es sich bei den Beschuldigten handelt, wollten die Ermittler nicht sagen. In Haft sei derzeit aber keiner der Verdächtigen. Beim Bankrott handelt es sich um eine betrügerische Insolvenz, vor der Vermögenswerte beiseite geschafft wurden.

Ein von der Finanzaufsicht Bafin eingesetzter Sonderbeauftragter hatte die Geschäfts­führung der AvP übernommen und zeitnah Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Die Bafin hatte außerdem Strafanzeige erstattet.

Durch die Insolvenz von AvP könnten Apotheken reihenweise in die Zahlungsunfähigkeit schlittern. Bis zu 3.500 Apotheker, das ist etwa jeder sechste in Deutschland, war AvP-Kunde. Einer Schätzung zufolge schuldet der Abrechner ihnen im Durchschnitt 120.000 Euro. Das wären mehr als 400 Millionen Euro. In Einzelfällen sollen Apotheker sogar auf mehr als eine Million Euro Umsatz warten.

In Rechenzentren wickelte AvP das Zahlungsgeschäft der Apotheken mit den Kranken­kassen ab. Das Unternehmen reichte die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitete die Beträge der Krankenkassen an die Apotheken weiter. Eigentlich sollten die Gelder der Apotheken dabei auf Treuhandkonten vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Die AvP stand zudem unter Aufsicht der Bafin.

In einem Rundschreiben der AvP an ihre Kunden hatte es geheißen, Grund für ausstehende Zahlungen seien nicht reibungslos verlaufene Umstrukturierungen. „Die Zahlungen für ihre Rezepte sind sicher auf dem Weg“, hatte Gesellschafter Mathias Wettstein in dem Brief versprochen.

dpa

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