Vermischtes

Jahrelanger Terrorprozess gegen syrischen Arzt endet

  • Dienstag, 27. Mai 2025
/picture alliance, Arne Dedert
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Frankfurt am Main – Seit mehr als drei Jahren steht ein syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG). Nun neigt sich der Prozess dem Ende zu.

An 186 Verhandlungstagen seien über 50 Zeugen vernommen, mehrere Sachverständige gehört sowie unzählige Urkunden und Fotos angesehen worden, sagte eine der beiden Bundesanwältinnen zu Beginn des Stunden dauernden Plädoyers. Die Zeugen hätten von ihren Qualen berichtet und dabei „Mut, Willenskraft und Durchhaltevermögen“ bewiesen.

Die Rechtsanwälte des Angeklagten sowie der Nebenkläger sollen nächste Woche plädieren, nach der bisherigen Planung will der Staatsschutzsenat am 16. Juni sein Urteil gegen den 40-jährigen Alaa M. verkünden.

Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft wiegen schwer: Exzessive Gewalt, Folter von der Notaufnahme bis zu den unterirdischen Kellern, in denen Gefangene unter katastrophalen Bedingungen zusammengepfercht waren – M. soll Teil des Terrorsystems gewesen sein.

Konkret wird dem Mediziner Folter in einem syrischen Militärkrankenhaus in den Jahren 2011 und 2012 vorgeworfen. So soll er mehrfach Körperteile mit brennbarer Flüssigkeit versehen und angezündet haben, unter anderem den Genitalbereich eines höchstens 14 Jahre alten Jungen.

Auch soll er gegen entzündete Wunden getreten, einem Mann eine tödliche Substanz gespritzt sowie einen weiteren Häftling mit gebrochenem Oberschenkel ohne Narkose operiert – und damit vor Kollegen geprahlt haben.

Er selbst bezeichnete sich in dem Gerichtsverfahren als nicht schuldig und gab an, er sei Opfer eines Komplotts. Zeugen seien durch Medienberichte beeinflusst oder hätten gelogen.

Der Mann war 2015 nach Deutschland gereist und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde er festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Dass sich der Arzt wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

dpa

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