Kein Grundsatzurteil zur Mitbestimmung bei Pflegebesetzung in Kliniken

Erfurt – Ein erwartetes Grundsatzurteil zur Mitbestimmung der Betriebsräte in Krankenhäusern beim Personalschlüssel für das Pflegepersonal ist ausgeblieben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erklärte heute einen diesbezüglichen Einigungsspruch allein aus formalen Gründen für ungültig (Az: 1 ABR 22/18).
Im konkreten Fall ging es um eine Spezialklinik für Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankungen mit 350 Betten und 300 Arbeitnehmern in Schleswig-Holstein. Gestützt auf sein Mitbestimmungsrecht in Fragen der Arbeitnehmergesundheit macht der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Personalausstattung geltend. Mehrere Stationen seien in den Früh-, Spät- und Nachtschichten unterbesetzt, was zu hohen insbesondere psychischen Belastungen führe.
Weil Klinikleitung und Betriebsrat sich nicht einigen konnten, setzten sie gemeinsam eine Einigungsstelle ein. Diese setzte daraufhin detaillierte Personalschlüssel fest. Dagegen klagte die Klinik. Sie könne selbst über die Personalbesetzung entscheiden, ein Mitbestimmungsrecht bestehe nicht. Jedenfalls sei der Schiedsspruch nicht von der Regelungskompetenz der Einigungsstelle gedeckt gewesen.
Die dazu in der Gesundheitsbranche erhoffte Grundsatzentscheidung blieb nun aus. Das BAG verwarf den Schiedsspruch als unwirksam, „ohne über die Zulässigkeit von solchen Regelungen als Maßnahme des Gesundheitsschutzes zu entscheiden“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Auch eine Begründung gab das BAG nicht.
In der mündlichen Verhandlung war zuvor allerdings die Rüge der Klinik erörtert worden, dass der Regelungsauftrag der Einigungsstelle keine derart konkreten Personalvorgaben umfasste.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: