Vermischtes

Kein Grundsatzurteil zur Mitbestimmung bei Pflegebesetzung in Kliniken

  • Dienstag, 19. November 2019
/dpa
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Erfurt – Ein erwartetes Grundsatzurteil zur Mitbestimmung der Betriebsräte in Kranken­häusern beim Personalschlüssel für das Pflegepersonal ist ausgeblieben. Das Bundes­ar­beitsgericht (BAG) in Erfurt erklärte heute einen diesbezüglichen Einigungsspruch allein aus formalen Gründen für ungültig (Az: 1 ABR 22/18).

Im konkreten Fall ging es um eine Spezialklinik für Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankun­gen mit 350 Betten und 300 Arbeitnehmern in Schleswig-Holstein. Gestützt auf sein Mit­be­stimmungsrecht in Fragen der Arbeitnehmergesundheit macht der Betriebsrat ein Mit­bestimmungsrecht bei der Personalausstattung geltend. Mehrere Stationen seien in den Früh-, Spät- und Nachtschichten unterbesetzt, was zu hohen insbesondere psychischen Belastungen führe.

Weil Klinikleitung und Betriebsrat sich nicht einigen konnten, setzten sie gemeinsam eine Einigungsstelle ein. Diese setzte daraufhin detaillierte Personalschlüssel fest. Dage­gen klagte die Klinik. Sie könne selbst über die Personalbesetzung entscheiden, ein Mit­bestim­mungsrecht bestehe nicht. Jedenfalls sei der Schiedsspruch nicht von der Regelungskompetenz der Einigungsstelle gedeckt gewesen.

Die dazu in der Gesundheitsbranche erhoffte Grundsatzentscheidung blieb nun aus. Das BAG verwarf den Schiedsspruch als unwirksam, „ohne über die Zulässigkeit von solchen Regelungen als Maßnahme des Gesundheitsschutzes zu entscheiden“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Auch eine Begründung gab das BAG nicht.

In der mündlichen Verhandlung war zuvor allerdings die Rüge der Klinik erörtert worden, dass der Regelungsauftrag der Einigungsstelle keine derart konkreten Personalvorgaben umfasste.

afp

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