Vermischtes

Klimaklagen in den Ländern ohne Erfolgsaussicht

  • Dienstag, 1. Februar 2022
/malp, stock.adobe.com
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Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet einzelne Bundesländer nicht dazu, mehr für den Klimaschutz zu tun. Die Karlsruher Richter nahmen elf Verfassungsbeschwerden vorwiegend junger Men­schen nicht zur Entscheidung an – diese hätten keine Aussicht auf Erfolg, teilten sie heute mit. Die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Kläger hatten die Länder zwingen wollen, ihre Klimaschutzge­setze zu verschärfen oder überhaupt welche zu erlassen (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.).

Motiviert waren die neuen Klagen durch den aufsehenerregenden Karlsruher Klimabeschluss aus dem Frühjahr 2021. Damals hatte der 1. Senat festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Genera­tionengerechtigkeit ist – handelt die Politik beim Erreichen ihrer Klimaziele heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen. Der Bund musste daraufhin sein Klimaschutzgesetz nachbessern.

Im Pariser Klimaschutzabkommen haben sich Deutschland und zahlreiche andere Staaten das Ziel ge­setzt, die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten, möglichst aber auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.

Daraus lassen sich bestimmte Mengen an Treibhausgasen ableiten, die noch ausgestoßen werden dürfen. Auf Länderebene seien solche Vorgaben derzeit nicht erkennbar, heißt es in dem neuen Beschluss aus Karlsruhe. Dies sei allerdings Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die „klarstellenden Hinweise“. Das Gericht betone, dass die Klimaschutzziele des Bundes ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Län­dern gar nicht zu erreichen wären. Die DUH forderte die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich trans­parent festzulegen, welche Beiträge die Länder für die Einhaltung des Pariser Abkommens zu leisten haben“.

Geklagt hatten Kinder und Jugendliche aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklen­burg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die elfte Verfassungsbeschwerde, die sich ebenfalls auf das NRW-Gesetz bezog, war von einer Einzelperson in Eigenregie eingereicht worden.

Erst in der vergangenen Woche hatte die DUH eine neue Verfassungsbeschwerde junger Klägerinnen und Kläger vorgestellt, die auf eine weitere Verschärfung der deutschen Klimaschutzpolitik abzielt. Die Nachbesserungen am Bundesgesetz seien nicht ausreichend. Deshalb sollen jetzt konkrete Maßnahmen wie Tempolimits, eine wirksame Sanierung öffentlicher Gebäude und der stärkere Schutz von kohlen­stoff­speichernden Ökosystemen eingeklagt werden.

dpa

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