Vermischtes

Klinikverbund Hessen kritisiert starre Personaluntergrenzen

  • Dienstag, 13. Oktober 2020
/picture alliance, ANP, Marco de Swart
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Wetzlar – Der Klinikverbund Hessen hat das Bundesgesundheitsministerium aufge­rufen, die Personaluntergrenzen in der jetzigen Form weiter auszusetzen, den vorläu­figen Pfle­geentgeltwert für 2021 deutlich zu erhöhen sowie die verkürzte Zahlungsfrist von fünf Tagen für die Krankenkassen beizubehalten.

Angesichts der wieder rasant steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und dem erneuten Anstieg der COVID-Patienten in den Krankenhäusern sei die Verordnung für die Pflegepersonaluntergrenzen, in der die Mindestbesetzung vollständig wieder eingeführt und auf weitere Fachabteilungen ausgeweitet wird, ein falsches Signal.

Die Entwicklung der Infektionen zeige, dass trotz Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen die Pandemie noch nicht vorbei und weiterhin gefährlich sei. Die Infektion mache auch bei Mitarbeitern und ihren Angehörigen keine Ausnahmen, so dass Personal wegen ent­sprechender Krankheitsfälle und Quarantänemaßnahmen ausfalle.

„In dieser Situation müssen wir unser Personal flexibel einsetzen und können nicht nach starren Vorgaben planen“, sagte Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinik­ver­bunds Hessen. Im Gegensatz zu der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem deutschen Pflegerat und Verdi vorgeschlagenen Personalbemessung berücksichtige die vorgelegte Verordnung zudem nicht die Erkrankungsschwere und den tatsächlichen Pfle­gebedarf der Patienten.

In den öffentlichen Krankenhäusern des Klinikverbundes sei viel unternommen worden, um auf eine zweite Erkrankungswelle vorbereitet zu sein. Nun zeige sich jedoch, dass diese Refinanzierung keineswegs ausreichend sei und den Kliniken Anfang des Jahres eine Liquiditätskrise drohe.

Die Verhandlungen mit den Krankenkassen vor Ort über das Pflegebudget seien oft ver­zögert und die vorgelegten Kosten der Kliniken würden in Frage gestellt. Kaum eine Klinik habe bisher einen Abschluss über das Pflegebudget, bei den meisten hätten die Verhandlungen noch nicht einmal begonnen.

Vor diesem Hintergrund sei der ab dem 1.1.2020 wieder geltende vorläufige Pflege­ent­geltwert von 146,55 Euro viel zu niedrig. „Wir haben höhere Kosten und mehr Personal, der Wert von 146,55 Euro beruht jedoch auf den Kosten und Fallzahlen des Jahres 2018 mit einer Abschätzung der Kostenentwicklung, die 2019 für 2020 gemacht wurde; das ist fern jeder aktuellen Realität“, verwies Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikver­bunds.

Es gebe Kliniken, bei denen der Pflegeentgeltwert mit weit über 200 Euro kalkuliert und in die Verhandlungen eingebracht worden sei. Daneben gelte ab Anfang 2021 wieder eine verlängerte Zahlungsfrist für die Krankenkassen, die in Hessen von aktuell fünf auf dann 30 Tage ansteige. Dies bedeute quasi für 25 Tage keinen Zahlungseingang bei den Krankenhäusern.

Das Bundesgesundheitsministerium meine offensichtlich, trotz der noch aktiven Pan­de­mie könnten im Jahr 2021 wieder ganz normale Rahmenbedingungen für die Kranken­häu­ser gelten.

„Wenn erst wieder im Schnellverfahren gehandelt wird, nachdem die Betten und Inten­sivstationen erneut mit COVID-Patienten gefüllt sind, dann macht sich die Politik un­glaub­würdig und verspielt das Vertrauen der Kliniken und ihrer Mitarbeiter und das positive Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen im Frühjahr“, warnte Schaffert.

hil/sb

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