Knapp 2.000 Coronaverfahren in Berlin anhängig

Berlin – Wegen Verstößen gegen Coronaschutzmaßnahmen sind beim Berliner Amtsgericht Tiergarten im vergangenen Jahr knapp 2.000 Verfahren eingegangen. Zuständig für die Ordnungswidrigkeitsverfahren sind die Wirtschaftsabteilungen, wie Gerichtssprecherin Lisa Jani gestern mitteilte.
Die Fälle müssten zusätzlich zum normalen Tagesgeschäft bearbeitet werden, sagte Jani der Berliner Morgenpost. Zudem gebe es eine Reihe Strafverfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Beantragung von Coronasoforthilfen, so die Sprecherin.
Zu den Verstößen kommt es nach ihren Angaben beispielsweise bei Demonstrationen, in Restaurants und Bars sowie in Fitnessstudios. Es gehe etwa darum, dass gegen Abstandsregeln oder Versammlungsverbote verstoßen, ein vorgeschriebener Mund-Nasen-Schutz nicht getragen oder ein Kontaktverbot missachtet werde. Der Coronabußgeldkatalog sieht dafür Geldstrafen von 50 bis 15.000 Euro vor.
Mehr Arbeit bereitet den Gerichten auch die seit vergangenem Dezember für alle Besucher geltende 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Anfangs führte die Kontrolle am Einlass im Kriminalgericht Moabit zu längeren Schlangen. Das hat sich inzwischen nach Angaben der Sprecherin gelegt.
Können Prozessbeteiligte den nötigen Nachweis nicht vorlegen, muss der jeweils zuständige Richter entscheiden, ob eine Ausnahme gemacht werden soll. „Vereinzelt – etwa vier bis fünf Mal in der Woche – ist das vorgekommen“, schilderte Jani. Insgesamt gebe es täglich bis zu 300 Hauptverhandlungen bei den Strafgerichten auf dem Campus Moabit täglich.
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