Vermischtes

Krebsmittel: Prozess wegen unerlaubter Herstellung

  • Mittwoch, 17. Februar 2021
Der Angeklagte sitzt zwischen seinen Anwälten Bita Bakhschai (r) und Wolfgang Prinzenberg (l) zum Auftakt seines Prozesses wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz./ picture alliance, Christian Charisius
Der Angeklagte sitzt zwischen seinen Anwälten Bita Bakhschai (r) und Wolfgang Prinzenberg (l) zum Auftakt seines Prozesses wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz./ picture alliance, Christian Charisius

Hamburg – Wegen der Herstellung und des Verkaufs eines nicht zugelassenen Krebsmittels hat heute ein Pro­zess gegen einen Molekularbiologen vor dem Landgericht Hamburg begonnen. Die Staatsanwäl­tin wirft dem 72-Jährigen vor, das Medikament GcMAF von Januar 2014 bis Mai 2017 an Ärzte und Heil­prak­tiker in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern verkauft zu haben.

Dabei sei der Angeklag­te weder als Arzt oder Apotheker zugelassen gewesen, noch habe er eine Geneh­migung für die Herstel­lung des Mittels in seinem Labor gehabt (Az.: 624 KLs 8/19). Die Besteller hätten jeweils ein Formular ausfüllen müssen, in dem sie wahrheitswidrig angaben, das Medikament selbst her­gestellt zu haben. Auf diese Weise sollte das Arzneimittelgesetz umgangen werden.

Die Staatsanwaltschaft geht von 400 Lieferungen aus, durch die der Angeklagte mehr als 1,9 Millionen Euro eingenommen habe. Meist soll die Firma aus Hamburg-Bahrenfeld Bestellungen von zehn Ampul­len zum Preis von gut 3.400 Euro versandt haben. Wie aus der Auflistung der Staatsanwältin hervorging, gab es offenbar eine Reihe von Stammkunden.

Das Mittel GcMAF dürfe von Ärzten und Heilpraktikern individuell für Patienten hergestellt und verab­reicht werden, erklärte ein Gerichtssprecher. Es werde zur Immuntherapie eingesetzt, darum sei der Nachweis der Wirksamkeit schwierig. Für die Produktion des Mittels zur intravenösen Gabe sei in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. Ein Geschäftspartner des Angeklagten habe 2016 die Behörden informiert.

Einige der angeklagten Fälle drohen zu verjähren. Darum werde gegen den 72-Jährigen auch unter Coronabedingungen verhandelt, sagte der Sprecher. Die Strafkammer hat vier weitere Termine bis zum 26. März angesetzt.

dpa

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