Kritik an hohen Kosten bei digitalen Gesundheitsanwendungen

Hamburg – Hohe Kosten stehen bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) weiterhin einem oft unzureichend belegten Nutzen für die Gesundheit gegenüber. Das erklärte der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas.
Er bezeichnete die Grundidee zwar als „goldrichtig“. Die Umsetzung zeige aber immer noch Verbesserungsbedarf. Deshalb brauche es rasch eine wirksame Reform der Preisfindung und einen besseren Nutzennachweis, so Baas.
Seit fünf Jahren können Patienten in Deutschland ihre Gesundheit durch Gesundheits-Apps verbessern. Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten diese verschreiben. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Um als Kassenleistung anerkannt zu werden, müssen digitale Gesundheitsanwendungen ein umfassendes Prüfungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Viele der Apps werden dabei im Rahmen einer vorläufigen Erprobungsphase in ein entsprechendes Verzeichnis aufgenommen – zunächst für zwölf Monate, maximal jedoch in der Verlängerung für 24 Monate.
In den ersten zwölf Monaten können Hersteller die Erstattungssumme bei Verordnung ihrer App frei festlegen, auch ohne gesicherte Erkenntnisse zum Nutzen. Nach Angaben der TK liegt der durchschnittliche Herstellerpreis für eine digitale Gesundheitsanwendung derzeit für das erste Jahr auf dem Markt bei 540 Euro.
Ab dem 13. Monat wird zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband ein Preis verhandelt, der den Nutzen der App möglichst widerspiegeln soll. Der verhandelte Preis einer dauerhaft im Verzeichnis aufgenommenen Gesundheitsanwendung liegt aktuell bei durchschnittlich 229 Euro und somit deutlich unter dem Herstellerpreis. Der höchste Preis einer Anwendung bei Multipler-Sklerose liegt bei 2.077 Euro.
Aktuell sind laut TK 57 Anwendungen im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts gelistet. Bis Ende September wurden bei der TK mehr als 300.000 Freischaltcodes für Gesundheits-Apps eingelöst und rund 84 Millionen Euro von der Krankenkasse für digitale Gesundheitsanwendungen gezahlt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: