Lunapharm-Prozess: Geschäftsführerin weist Vorwürfe zurück

Potsdam – Im Prozess zu dem Medikamentenskandal um den brandenburgischen Pharmagroßhändler Lunapharm hat die angeklagte Geschäftsführerin die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zurückgewiesen. „Ich bin überzeugt, dass ich mich nicht rechtswidrig verhalten habe“, sagte die 56-jährige Susanne K.-Z. heute vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Potsdam.
In einer umfangreichen Erklärung schilderte die Geschäftsführerin, dass sie nur mit den erforderlichen Genehmigungen Handel mit günstigen Arzneimitteln aus dem EU-Ausland betrieben habe. „Aus meiner Sicht ist hier nichts getäuscht worden“, betonte K.-Z. Die Medikamente seien in allen Fällen vollkommen in Ordnung und wirksam gewesen.
Laut Anklage soll die Geschäftsführerin zwischen 2015 und 2018 Medikamente über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben haben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte. Zwar war dieser Handel vom Landesgesundheitsamt im Mai 2017 verboten worden, trotzdem seien bis Juli 2018 weitere Lieferungen über Rechnungen eines Großhändlers aus Zypern verschleiert worden.
Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Dazu ist ein Rechtsanwalt aus Hessen als mutmaßlicher Mittäter angeklagt.
Im Sommer 2018 hatte ein Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ den Fall öffentlich gemacht. Dabei wurde auch über Untersuchungen in Griechenland wegen angeblichen Diebstahls und falscher Lagerung von Krebsmedikamenten berichtet.
Daraufhin habe ihr das Landesgesundheitsamt den Handel und die Herstellung von Arzneien verboten, klagte die Geschäftsführerin: „Nur aufgrund der Vorwürfe in einer Fernsehsendung.“ Seitdem habe sie faktisch Berufsverbot und müsse vom Einkommen ihres Ehemanns leben, sagte sie.
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