Vermischtes

Menschenrechts­bericht zu Pandemie und Asylsuchenden vorgelegt

  • Dienstag, 1. Dezember 2020
/picture alliance, Claudia Kornmeier
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Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Rolle der Parlamente in der COVID-19-Pan­demie hervorgehoben. „Je länger die Pandemie andauert, desto dringender und wichtiger wird es, dass Bundestag und Landtage über die Maßnahmen entscheiden“, sagte Institutsdirektorin Beate Rudolf heute in Berlin.

Die Reform des Infektionsschutzgesetzes im November sei ein erster wichtiger Schritt, aber nicht präzise genug. So müsse der Bundestag etwa klarstellen, dass Eltern der Kontakt zu ihren erkrankten Kindern unter keinen Umständen verboten werden dürfe.

Der Bundestag müsse auch Kriterien festlegen hinsichtlich des Zugangs zu intensivmedizinischer Ver­sor­gung, wenn die Kapazitäten nicht für alle reichten. Eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates genü­ge an dieser Stelle nicht.

„Der Bundestag muss sicherstellen, dass die Entscheidung nicht pauschal zu Lasten alter oder behinder­ter Menschen ausfällt“, betonte Rudolf. Corona wirke auch aus grund- und menschenrechtlicher Pers­pekt­ive wie ein Brennglas.

Das Deutsche Menschenrechtsinstitut hat seit 2015 den gesetzlichen Auftrag, einen jährlichen Bericht über die Menschenrechtssituation in Deutschland vorzulegen. Der aktuelle Berichtszeitraum ist Juli 2019 bis Juni 2020.

In seinem Bericht befasst sich das Institut über die Pandemielage hinaus mit der Frage von Abschie­bun­gen kranker Asylsuchender. Aus menschenrechtlicher Perspektive dürfen Schutzsuchende nicht abge­scho­ben werden, wenn sich ihr Gesundheitszustand dadurch verschlechtert oder ihr Leben in Gefahr gerät.

In der Praxis in Deutschland gebe es jedoch gravierende Mängel, so die Einschätzung der Menschen­rechtler. Betroffene müssten ihre Erkrankung nachweisen, was jedoch in der Kürze der Zeit und unter den erschwerten Umständen – sprachlich, bürokratisch und finanziell – kaum möglich sei.

Ein großes Problem seien zudem Abschiebungen aus der stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Psychiatrie. Das Menschenrechtsinstitut rief die Bundesregierung auf, die Nachweispflicht zu ändern. Der Staat habe die Pflicht, gründlich zu prüfen, ob ein krankheitsbedingtes Abschiebungshin­der­nis vorliege, mahnte Rudolf.

Ein weiterer Aspekt des diesjährigen Menschenrechtsberichts ist die schwierige Ausbildungssituation von Menschen mit Behinderung. Aus Sicht des Instituts ist es beklagenswert, dass die weite Mehrheit der jungen Menschen mit Behinderung eine Ausbildung in „Sonderformen“ ohne anerkannte Abschlüsse absolviert. Als Folge bliebe ihnen der reguläre Arbeitsmarkt verschlossen.

„Zwei parallele Ausbildungssysteme – eines für Menschen ohne und eines für Menschen mit Behinde­rungen – sind mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar“, sagte Ru­dolf.

Ebenfalls in den Blick nimmt der Bericht die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Das seit längerem angekündigte Sorgfaltspflichten- oder auch Lieferketten­gesetz sei überfällig, sagte Rudolf und beklagte, dass es weiterhin keine finalen Eckpunkte gebe.

kna

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