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Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien bleibt am Forschungszentrum Borstel beheimatet

  • Mittwoch, 20. Dezember 2023
/NDABCREATIVITY, stock.adobe.com
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Borstel – Das Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien (NRZ) wird für weitere zwei Jahre am Forschungszentrum Borstel, Leibniz Lungenzentrum angesiedelt sein. Zu diesem Entschluss kam das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), welches damit der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Public Health Mikrobiologie und dem Robert Koch-Institut (RKI) gefolgt ist.

„Wir freuen uns sehr über die Weiterberufung und das damit bezeugte Vertrauen. Das NRZ ist ein essentieller Bestandteil der Tuberkuloseforschung in Borstel und stellt durch seine Tätigkeit bei der Überwachung und Erforschung des Tuberkuloseerregers einen wichtigen Eckpfeiler im öffentlichen Gesundheitsschutz dar,“ sagte Ulrich E. Schaible, Zentrumsdirektor des Forschungszentrums Borstel, Leibniz Lungenzentrum.

Das RKI empfahl die Weiterführung des NRZs für Mykobakterien auf dem Borsteler Campus, da hier eine große Expertise hinsichtlich der Tuberkulose-Diagnostik und der molekularen Mykobakteriologie vorliegt. Zudem belegten die vielfältigen Aktivitäten, die gute Vernetzung und die Einbindung in die internationale Labor- und Forschungslandschaft sowohl die diagnostische Leistung als auch das Engagement des NRZ in der Forschung.

Das NRZ für Mykobakterien ist seit 1996 als „Supranational Reference Laboratory" (SRL) der WHO ausgewiesen. Neben der Diagnostik stehen die Epidemiologie und die Entwicklung, Verbesserung und Bewertung von neuen Techniken zur schnelleren Diagnose von Tuberkulose im Fokus der Arbeit. Zusätzlich dazu konzentriert sich die Forschung auf Antibiotikaresistenzen, die Entwicklung neuer Wirkstoffe sowie die Übertragung der Tuberkulose in Niedrig- und Hochinzidenzländern.

In Deutschland gibt es gegenwärtig 21 Referenzzentren. Seit 1995 werden Nationale Referenzzentren zur Überwachung wichtiger Infektionserreger benannt und durch das BMG berufen. Die Berufung der NRZ erfolgt jeweils für einen dreijährigen Zeitraum. Eine Evaluation zum Ende der Berufungsperiode entscheidet über die Weiterführung der Nationalen Referenzzentren. Die Berufung erfolgt vom Präsidenten des RKI in Abstimmung mit dem BMG.

EB

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