Neue Grenzwerte für den Arbeitsschutz veröffentlicht

Bonn – Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine neue Liste von Grenzwerteempfehlungen für risikobehaftete Arbeitsstoffe vorgelegt.
Diese jährlich erscheinenden Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) sowie die Biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT-Werte) sind eine wesentliche Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland.
Für die aktuellen Empfehlungen für Luftgrenzwerte änderte die Kommission die Bewertung des Risikos von zwölf Arbeitsstoffen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und nahm vier Substanzen neu in die Liste der Empfehlungen auf.
Acetoin, Benzylacetat, Benzylformiat und Benzophenon-3. Die Grenzwerte geben die MAK-Werte an, also die Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen.
Die BAT-Werte sind hingegen nötig, um die aus dem Kontakt mit einem Arbeitsstoff resultierende individuelle Belastung arbeitsmedizinisch-toxikologisch bewerten zu können. Hierbei handelt es sich um die Konzentrationen von Arbeitsstoffen im Körper, denen ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen.
Die Liste umfasst in diesem Jahr Änderungen für fünf Substanzen. Darüber hinaus umfasst sie Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder das werdende Kind in der Schwangerschaft schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können.
Ein besonderes Augenmerk setzte die Kommission auf das Alkalimetall Lithium, wegen des zunehmenden Einsatzes von Lithium-Ionen-Batterien in Elektrofahrzeugen und tragbaren elektronischen Geräten.
Zu allen überprüften Stoffen hat die Kommission jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vorgelegt. Die neue Liste steht bis zum Ende des Jahres zur Diskussion. Bis dahin können Interessierte der Kommission neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorlegen.
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