Vermischtes

Nutzenbewertungen von Gesundheits­technologien sollen ab 2024 EU-weit erfolgen

  • Mittwoch, 22. September 2021
/vegefox.com, stock.adobe.com
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Köln – Ab 2024 wollen die Staaten der Europäischen Union (EU) ihre Nutzenbewertungen von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessments, HTA) vereinheitlichen. Die methodischen Vorbereitungen dazu soll ein Konsortium „EUnetHTA21“ übernehmen.

Unter den darin vertretenen 13 Organisationen sind das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Die EU-Kommission fördert die Weiterentwicklung der Grundlagen für die Umsetzung der sogenannten EU-HTA-Verordnung für zwei Jahre mit zusammen drei Millionen Euro.

„Das Projekt ist von großer Bedeutung für die Qualität der künftig in der EU gemeinsam zu erstellenden Nutzenbewertungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Es ist deshalb gut, dass mit dem IQWiG und dem G-BA gleich zwei deutsche Institutionen mit hoher methodischer Kompetenz in dem Konsor­tium vertreten sind“, sagte der IQWiG-Leiter Jürgen Windeler.

Zu dem Konsortium gehören neben dem IQWiG und dem G-BA HTA-Agenturen aus Spanien, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, Irland, Ungarn, Norwegen, Schweden und den Niederlanden.
Übergeordnetes Ziel ist es, einheitliche Standards für gemeinsame Nutzenbewertungen von Gesund­heits­technologien in Europa festzulegen.

Ab 2024 sollen zunächst für alle Krebsmedikamente und für alle neuartigen Produkte gemeinsame HTA-Berichte erstellt werden. In einem zweiten Schritt sollen nach drei Jahren auch Medikamente gegen seltene Krankheiten gemeinsam bewertet werden und nach weiteren zwei Jahren alle anderen Arznei­mittel und Medizinprodukte.

Die Entscheidungen über den Zusatznutzen und die Kostenerstattung von Interventionen bleiben aber eine nationale Aufgabe. „Nur so können die Versorgungsbesonderheiten in den einzelnen Ländern und auch die finanziellen Ausstattungen der einzelnen Gesundheitssysteme angemessen berücksichtigt werden“, begrüßte Windeler diese Regelung.

hil

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