Patientenschützer wollen Bericht zur Terminvergabe in Arztpraxen

Berlin – Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich mit Blick auf mögliche Unterschiede für gesetzlich und privat Krankenversicherte eine regelmäßige Datenerhebung zur Terminvergabe in Arztpraxen ausgesprochen.
Vorstand Eugen Brysch betonte, der ambulanten Gesundheitsversorgung tue es nicht gut, wenn der Vorwurf einer Bevorzugung von Privatpatienten im Raum stehen bleibe. Daher müsse der Bundesgesundheitsminister alle zwei Jahre einen Bericht darüber vorlegen.
Brysch zufolge wird immer wieder darüber diskutiert, dass gesetzlich Versicherte schwieriger an Termine etwa bei Fachärzten kommen als privat Krankenversicherte. Zudem behandelten Arztpraxen teils ausdrücklich nur privat Versicherte oder Selbstzahler.
Am Patientenschutztelefon der Stiftung häuften sich Rückmeldungen zu langen Wartezeiten für Kassenpatienten bei Fach- und Hausarztkonsultationen, sagte Brysch. „Zudem wird berichtet, dass Kassenpatienten abgewiesen werden, weil die Praxen keine Neupatienten aufnehmen.“
Hilfesuchende würden abgelehnt, weil sie in den vergangenen zwei Jahren nicht mehr vorstellig geworden seien. Dabei dürften Behandlungen für gesetzlich Versicherte nur in begründeten Fällen abgelehnt werden.
„Zudem kommt es vor, dass privat Versicherte Neupatienten trotzdem behandelt werden.“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei deshalb gefordert, Licht ins Dunkel des Praxismanagements zu bringen.
„Eine gerechte Vergabe von Arztterminen ist unabdingbar. Gerade in Zeiten, in denen gesetzlich Versicherte oft Monate oder gar Jahre auf einen Facharzttermin warten müssen, dürfen sie nicht zu Patienten zweiter Klasse werden“, sagte die Chefin des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier. Eine nicht unerhebliche Zahl von Arztpraxen vergebe Termine ausschließlich an Privatversicherte oder Selbstzahler.
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