Vermischtes

Pflegeheim darf Besuch ohne Schnelltest verweigern

  • Montag, 28. Dezember 2020

Aachen – Ein Pflegeheim darf Besucher nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zurück­weisen, wenn diese einen Schnelltest verweigern. Das Gericht gab nach eigenen Angaben vom vergange­nen Mittwoch einem entsprechenden Eilantrag eines Pflegeheims aus Würselen statt.

Das Pflegeheim hatte sich mit dem Antrag gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung „Pflege und Besuche“ des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen (NRW) gewandt.

Nach Angaben des Gerichts sieht die Regelung im Gegensatz zu ihrer bis zum 20. Dezember geltenden Fassung vor, dass einem Besucher, der einen Coronaschnelltest ablehnt, der Besuch deshalb nicht verwei­gert werden darf.

Das Pflegeheim aus Würselen berief sich darauf, dass nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts eine Testpflicht für Besucher einer Pflegeeinrichtung ausdrücklich empfohlen werde. Werde hierauf verzich­tet, führe dies zu einer massiven Verschlechterung des Infektionsschutzes in der Pflegeeinrichtung.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Einrichtungs­leitungen einerseits ausdrücklich ermächtigt würden, den Besuch des Heims bei Verweigerung eines Kurz­screenings auf Erkältungssymptome zu verbieten, dies aber nicht gelten solle, wenn der Schnelltest ver­weigert werde.

dpa

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