Physio- und Ernährungstherapie weiterhin über Video möglich

Berlin – Physio- und Ernährungstherapie-Praxen können ihre Patienten weiterhin telemedizinisch betreuen. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die maßgeblichen Physiotherapieverbände sowie der Deutsche Verband für Ernährungstherapie (DVET) geeinigt. Eine Coronasonderregelung war Ende ausgelaufen.
„Für die Videotherapie haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen nahtlosen Übergang schaffen können, der die Coronasonderregeln für die Physio- und Ernährungstherapie in die regelhafte Versorgung überführt”, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Physiotherapeutische Praxen dürfen Krankengymnastik per Video nun regelhaft bis zu 50 Prozent für Einzelne und Gruppen abrechnen. Für die Krankengymnastik nach Bobath dürfen die Praxen bis zu drei Behandlungseinheiten und für die manuelle Therapie eine Einheit abrechnen.
Auch in der Ernährungstherapie gilt, dass Anamnese und Intervention bis zu 50 Prozent über Video stattfinden dürfen. Auch telefonische Behandlungen von bis zu 30 Minuten sind möglich.
Sowohl für die Physiotherapie als auch für die Ernährungstherapie gilt, dass der erste Termin in Präsenz stattfinden muss. Zusätzlich müssen sich die Therapeuten auch während der Videobehandlung in den Praxisräumen befinden. Die Praxen dürfen für die Behandlung nur zertifizierte Videoanbieter nutzen.
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