Praxisinhaber sollten Kontoinhabernamen zeitnah überprüfen

Berlin – Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, sollten Praxisinhaber jetzt sicherstellen, dass der Name auf Rechnungen und Unterlagen mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen exakt übereinstimmt. Darauf macht die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) aufmerksam.
Ab dem 1. Oktober sind die Banken verpflichtet, eine sogenannte Empfängerprüfung durchzuführen: Wenn der in einer Überweisung angegebene Name nicht mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmt, muss die Angabe vom Überweiser korrigiert oder unverändert freigegeben werden oder sie kann abgebrochen werden, um mit dem Zahlungsempfänger Rücksprache zu halten.
Um Rückfragen von Patienten und dadurch entstehende Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, sollten die Namen deshalb von vornherein übereinstimmen, rät die Apobank.
Die EU-weite Vorgabe soll Verbraucher zusätzlich vor Betrug und fehlerhaften Geldtransfer schützen und ist für Privatpersonen verpflichtend.
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