Vermischtes

Psychische Gewalt am Arbeitsplatz häufig, Gesundheitswesen besonders betroffen

  • Dienstag, 17. Dezember 2024
/Studio Romantic, stock.adobe.com
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Berlin – Rund ein Drittel der Beschäftigten mit häufigem Kontakt zu Kunden oder Patienten hat in den vergange­nen zwölf Monaten verbale Übergriffe bei der Arbeit erlebt (36 Prozent). Dies ergab eine heute veröffentlichte repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Beleidigungen und Beschimpfungen durch betriebsfremde Personen kommen demnach am häufigsten vor (32 Prozent). Aber auch Spott, Schikanen und Verleumdungen (zwölf Prozent) sowie Drohungen und Erpressungen (sieben Prozent) sind keine Seltenheit. Rund sechs Prozent der Befragten haben zudem Erfahrungen mit sexu­alisierter psychischer Gewalt.

Laut der Befragung sind Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen besonders betroffen. Knapp die Hälfte (49 Prozent) gab an, in den vergangenen zwölf Monaten Beschimpfungen oder Beleidigungen erfahren zu haben. 13 Prozent mussten sogar Drohungen oder Erpressungen erleben. Mehr als 60 Prozent hatten derartige Erfahrungen mindestens einmal im Monat.

Körperliche Angriffe kommen den Umfrageergebnissen zufolge deutlich seltener vor, stellen aber für Viele den­noch ein großes Problem im Versorgungsalltag dar. Denn auch im Hinblick auf körperliche Übergriffe gaben am ehesten (21 Prozent) Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen an, dass sie solche Übergriffe erlebt haben.

Als „indiskutabel“ bezeichnete Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Gewalt gegen Beschäftigte. Entsprechende Übergriffe dürften nicht bagatellisiert werden.

Bislang würde insbesondere verbale beziehungsweise psychische Gewalt statistisch häufig nicht erfasst, erläu­terte DGUV-Hauptgeschäftsführer Stefan Hussy. „Unsere Umfrage macht diese Formen von Gewalt sichtbar.“

Zwar gingen jährlich laut den Statistiken der Unfallversicherung zwischen 9.000 und 13.000 Arbeitsunfälle auf Gewalteinwirkung zurück. Meldepflichtig sei ein aber Arbeitsunfall erst, wenn er zu mehr als drei Tagen Arbeits­unfähigkeit führe, so Hussy.

aha/dpa

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