RBB legt im juristischen Streit um Krebsmittelskandal Rechtsmittel ein

Potsdam – Der Rechtsstreit zwischen Lunapharm und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) um die Berichterstattung über das Unternehmen, das illegal mit Krebsmedikamenten gehandelt haben soll, geht in die nächste Instanz.
Der Sender habe Berufung gegen das Urteil des Berliner Kammergerichts eingelegt, wonach Teile des im ARD-Magazin „Kontraste“ ausgestrahlten Berichts unzulässige Verdachtsberichterstattung gewesen seien, sagte ein Gerichtssprecher gestern.
Der Teil des Berichts, der Lunapharm unter den Verdacht krimineller Machenschaften gestellt habe, sei vorverurteilend gewesen, hatte die Pressekammer in ihrem Urteil Mitte Juni gerügt.
Andere Aussagen zur möglichen Unwirksamkeit der Krebsmedikamente seien jedoch zulässig gewesen. Der Sender hatte bereits nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. „Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Recherchen überzeugt“, sagte ein RBB-Sprecher.
Der Sprecher von Lunapharm, Klaus Kocks, sprach nach dem Urteil von einer „Klatsche für den RBB“. Er verwies darauf, dass es bei der Überprüfung der Rückstellproben keinerlei Hinweise auf Unwirksamkeit eines Medikaments gegeben habe. „Im Übrigen werden wir eine Schadenersatzklage gegen das Land Brandenburg einreichen“, kündigte Kocks damals an.
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