Vermischtes

Rechtsstreit um Kündigung von Chefarzt soll nicht weitergehen

  • Mittwoch, 3. Juli 2019

Köln/Düsseldorf – Der langwierige Rechtsstreit um die fristlose Kündigung eines Chef­arztes durch seinen katholischen Arbeitgeber wegen einer zweiten Heirat soll nicht fort­gesetzt werden. Das Erzbistum Köln strebt laut eigenen Angaben keine Verfassungs­beschwerde gegen ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht an, wie es heute hieß.

„Maßgeblich hierfür ist insbesondere der Umstand, dass der in Rede stehende Fall aktu­ell keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr hat, da er nach heute geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre“, hieß es in einer Mitteilung.

Dem Chefarzt war 2009 fristlos gekündigt worden, weil die Kirche in seiner zweiten standesamtlichen Hochzeit einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß sah. Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2019 wurde der Mediziner damit gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt, bei denen eine Wiederheirat kein Kündigungsgrund wäre (2 AZR 746/14).

Zuvor hatte der Fall unter anderem das Bundesverfassungsgericht und anschließend den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beschäftigt. Der Kölner Stadt-Anzeiger zitierte den Anwalt des Arztes, Norbert H. Müller, mit den Worten: „Die extrem belasten­de Odyssee hat nun ein Ende.“

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung