Rechtsstreit um Kündigung von Chefarzt soll nicht weitergehen
Köln/Düsseldorf – Der langwierige Rechtsstreit um die fristlose Kündigung eines Chefarztes durch seinen katholischen Arbeitgeber wegen einer zweiten Heirat soll nicht fortgesetzt werden. Das Erzbistum Köln strebt laut eigenen Angaben keine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht an, wie es heute hieß.
„Maßgeblich hierfür ist insbesondere der Umstand, dass der in Rede stehende Fall aktuell keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr hat, da er nach heute geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre“, hieß es in einer Mitteilung.
Dem Chefarzt war 2009 fristlos gekündigt worden, weil die Kirche in seiner zweiten standesamtlichen Hochzeit einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß sah. Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2019 wurde der Mediziner damit gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt, bei denen eine Wiederheirat kein Kündigungsgrund wäre (2 AZR 746/14).
Zuvor hatte der Fall unter anderem das Bundesverfassungsgericht und anschließend den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beschäftigt. Der Kölner Stadt-Anzeiger zitierte den Anwalt des Arztes, Norbert H. Müller, mit den Worten: „Die extrem belastende Odyssee hat nun ein Ende.“
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