Rezidivprophylaxe in der ambulanten Psychotherapie zunehmend genutzt

Berlin – Immer mehr Patienten nutzen nach einer längeren ambulanten Psychotherapie die Möglichkeit zur Rezidivprophylaxe, die Rückfälle verhindern soll. Das zeigt ein neuer Evaluationsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Der G-BA hatte Mitte 2016 eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie auf den Weg gebracht. Es wurden neue Elemente in die Versorgung eingeführt, unter anderem die psychotherapeutische Sprechstunde und Maßnahmen zur Vermeidung von Rückfällen, nämlich die Rezidivprophylaxe. Die Änderungen traten im Februar 2017 in Kraft.
Der neue G-BA-Bericht zeigt, dass die Rezidivprophylaxe Eingang in die psychotherapeutische Versorgung gefunden hat und die Inanspruchnahme steigt. Im vierten Quartal 2023 lag der Anteil an Patientinnen und Patienten mit Rezidivprophylaxe an allen Personen mit Langzeittherapie bei 7,2 Prozent. Basis der Analyse sind Krankenkassendaten und ambulante vertragsärztliche Abrechnungsdaten.
Es zeigen sich dabei zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den Therapieverfahren:
Während sich zum Beispiel in der analysierten Kohorte 2021 etwa zehn Prozent der Patienten in einer analytischen Langzeittherapie und etwa 55 Prozent in einer verhaltenstherapeutischen Langzeittherapie befinden, nehmen laut dem Bericht nur rund drei Prozent der Patienten mit Rezidivprophylaxe diese im Rahmen einer analytischen Psychotherapie wahr, aber 69 Prozent im Rahmen einer Verhaltenstherapie.
„Bemerkenswert erscheint auch die geringe Inanspruchnahme von Rezidivprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen“, heißt es in dem Bericht. Dies sei möglicherweise auf „eine nicht vorhandene Chronifizierung der Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen zurückzuführen“, vermutet die Autorengruppe.
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