Rhön-Vorstand will außerordentliche Hauptversammlung einberufen

Bad Neustadt a. d. Saale – Im Streit zwischen den Großaktionären um die Übernahme des Klinikbetreibers Rhön hat der Vorstand des Unternehmens die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen.
Damit werde dem Einberufungsverlangen von Asklepios vollumfänglich und dem von B. Braun teilweise stattgegeben, teilte Rhön mit. Da die Veranstaltung wegen der COVID-19-Einschränkungen online durchgeführt werden würde, ist allerdings noch die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.
Die Hauptversammlung soll innerhalb der Annahmefrist des Übernahmeangebots von Asklepios, also spätestens bis zum 6. Mai für den 3. Juni 2020 einberufen werden. Dadurch würde sich die Annahmefrist auf insgesamt zehn Wochen verlängern, also bis zum Ablauf des 17. Juni 2020.
Außerdem teilte Rhön mit, dass das Unternehmen mit gerichtlichem Schreiben vom 28. April 2020 informiert wurde, dass der Aktionär B. Braun eine gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung und eine gerichtliche Bestellung des Versammlungsleiters beantragt habe.
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