Ruf nach erweiterten Hitzeschutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen

Düsseldorf – Für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, deren Symptome sich durch Hitze verschlechtern, sind geeignete Präventionsmaßnahmen unverzichtbar. Darauf hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG) in einem Positionspapier hingewiesen.
Im November soll die nächste Statuskonferenz zum Hitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stattfinden. Dabei sollen unter anderem die damit gemachten Erfahrungen aus dem Sommer 2024 ausgewertet werden. Darüber hinaus sollen die bestehenden Hitzeschutzmaßnahmen analysiert sowie Anpassungen für den Sommer 2025 getroffen werden.
Die BAG Selbsthilfe erinnert die Politik in dem Positionspapier daran, vulnerable Gruppen künftig stärker zu berücksichtigen. Bund und Länder werden darin aufgerufen, bauliche Hitzeschutzmaßnahmen in Bereichen, die für vulnerable Gruppen besonders relevant sind, zu fördern und voranzutreiben.
Das sollte insbesondere für Einrichtungen der Behindertenhilfe wie Werkstätten sowie Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie Krankenhäuser, Physiotherapien und Pflegeheime gelten.
Außerdem müssten die Länder beim Umsetzen baulicher Hitzeschutzmaßnahmen ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Investitionskosten nachkommen, so die BAG. Dabei dürften die Maßnahmen jedoch nicht zu höheren Eigenanteilen für Betroffene in der Pflege führen.
Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen und Menschen mit Pflegegrad sollte zudem die Installation von energieeffizienten Klimaanlagen finanziert werden. Verbessernde Maßnahmen und Hilfsmittel zum Hitzeschutz sollen demnach von Seiten der öffentlichen Hand oder der Krankenkasse übernommen werden.
Auch die Arbeitsstättenverordnung über die Empfehlungen von Maximaltemperaturen im Wohnraum wird im Positionspapier aufgegriffen. Eigentümer sollten demnach Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn die Raumtemperatur 26 Grad übersteigt.
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