Vermischtes

Ruf nach strengeren Cannabisgrenzwerten im Verkehr

  • Freitag, 24. Januar 2025
/picture alliance, Fabian Sommer
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Goslar – Experten fordern strengere Cannabisgrenzwerte für Autofahrer. Vor allem beim Mischkonsum von Alko­hol und Cannabis seien die Regeln zu locker, kritisierte etwa der Gesamtverband der Deutschen Ver­sicherungs­­wirtschaft (GDV). Das beeinträchtige auch die Verkehrssicherheit.

Aktuell ist es erlaubt, mit weniger als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut sowie weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto zu fahren – sofern der Straßenverkehr nicht anderweitig gefährdet wird, teilte das Bundes­verkehrsministerium (BDMV) mit.

Dabei habe Mischkonsum bereits in geringem Ausmaß Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit, warnte die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer (UDV), Kirstin Zeidler. Dieses Schlupfloch müsse geschlossen werden.

Vom 29. Januar an wollen Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema Cannabis im Verkehr sprechen und dabei auch eine erste Bilanz der neuen Regelungen ziehen. Der dreitägige Kongress zählt jedes Jahr zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten in Deutschland und endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Nach der begrenzten Freigabe von Cannabis für Volljährige am 1. April wurden im Sommer auch die Verkehrs­regeln angepasst. Seitdem gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.

Wer zusätzlich noch Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Für Fahranfänger gilt wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Regelung. Die bisherigen Regelungen sehen auch vor, dass der Führer­schein meist erst nach dem zweiten Verstoß entzogen wird. Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsycho­logie (DGVP) fordert ein Nachschärfen der Regelung.

Noch weiter geht Siegfried Brockmann, Geschäftsführer für Verkehrssicherheit und Unfallforschung bei der Björn Steiger Stiftung. Er fordert den 3,5-Nanogramm-Grenzwert komplett zu streichen. Zwar sei der aus wissenschaft­licher Sicht in Ordnung. Da sich Cannabis im Körper aber deutlich weniger linear abbaue als etwa Alkohol, sei die Fahrtüchtigkeit viel schwieriger einzuschätzen.

dpa

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