SARS-CoV-2: Potsdamer Klinik prüft Konsequenzen wegen hoher Fallzahlen

Potsdam – Nach einer Häufung von Fällen mit SARS-CoV-2 prüft das Potsdamer Ernst von Bergmann-Klinikum mögliche Konsequenzen. Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben die Klinik besucht – nun liegt ein Bericht vor, der vom Gesundheitsamt geprüft wird, wie die Stadt heute mitteilte. „Der Bericht wird jetzt erst einmal geprüft und die Maßnahmen werden um die notwendigen Schritte erweitert“, sagte ein Sprecher.
Die Landeshauptstadt ist das Zentrum der Infektionen und der Corona-Todesfälle in Brandenburg. Sie hatte in der vergangenen Woche wegen der Häufung von nachweislichen Coronavirus-Infektionen im Bergmann-Klinikum einen Aufnahmestopp verhängt.
Nur Notfälle dürfen dort noch hinein wie etwa Menschen mit einem akuten Herzinfarkt. In dem Klinikum starben bis heute weitere vier Männer und eine Frau, die schwere Vorerkrankungen gehabt hätten. Dort seien derzeit 90 mit dem Coronavirus infizierte Patienten in stationärer Behandlung, davon 15 auf einer Covid-Intensivstation. Bis gestern waren 16 Corona-Patienten in der Klinik gestorben.
Ärzte, Kranken- und OP-Schwestern sowie weitere Beschäftigte aus mehr als 20 Krankenhäusern in Brandenburg fordern in der Corona-Krise die Unterstützung der Landesregierung für Schutzausrüstung.
„Das Land Brandenburg muss einen Weg finden, Masken, Schutzkittel, Schutzbrillen, Handschuhe und Desinfektionsmittel zu produzieren - sofort!!“, heißt es in einem Brief, der an Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) ging. Außerdem forderten die Beschäftigten mehr Personal für alle an der Krankenversorgung beteiligten Bereiche „durch schnelle und unbürokratische Einstellungen“.
Es müsse eine feste Zuordnung von Reinigungspersonal auf den Stationen geben sowie extra Personal für die Außenbereiche, heißt es in dem Schreiben, das von mehr als 30 Beschäftigten unterzeichnet wurde – darunter Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwestern und OP-Fachkräfte. „Quarantäne muss auch für Krankenhausbeschäftigte gelten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: