Serviceheft zur außerklinischen Intensivpflege aktualisiert

Berlin – Das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Mai veröffentlichte Serviceheft zur außerklinischen Intensivpflege ist aktualisiert worden.
Das Heft aus der Reihe PraxisWissen informiert kompakt und verständlich über die außerklinische Versorgung schwerstkranker Menschen und richtet sich vor allem an Ärzte, die beatmete oder trachealkanülierte Patienten behandeln.
Die Überarbeitung des Serviceheftes war erforderlich geworden, da der Gemeinsame Bundesausschuss im Sommer einige Neuerungen beschlossen hatte.
So dürfen beispielsweise inzwischen weitere Arztgruppen außerklinische Intensivpflege verordnen und zusätzliche Fachgruppen die Potenzialerhebung bei Kindern und Jugendlichen durchführen.
Neu ist außerdem, dass die Potenzialerhebung bis 31. Dezember 2024 unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann. „Bis dahin gilt: Wenn vor der Verordnung keine qualifizierte Person rechtzeitig zur Verfügung steht, kann von einer Potenzialerhebung ausnahmsweise abgesehen werden“, heißt es aus der KBV.
Für die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege benötigen Hausärzte eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Bei ihrer Antragstellung müssen sie bestätigen, dass sie über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen oder sich diese innerhalb von sechs Monaten aneignen.
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