Vermischtes

Transfer von Eizellenspenden im Vorkernstadium verboten

  • Mittwoch, 4. November 2020
Dmytro Sukharevskyi /stock.adobe.com
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München – Gespendete Eizellen dürfen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau über­tragen werden. Das hat das Bayerische Oberste Landes­gericht heute in einem Berufungspro­zess entschieden.

Angeklagt waren der Vorstand des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“ und zwei Me­dizi­ner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz sowie missbräuchliche An­wendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.

In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagten freigesprochen worden. Diese Ur­teile wurden nun teilweise aufgehoben. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache.

Der Verein hatte ungewollt kinderlosen Paaren Eizellenspenden vermittelt – ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgründer Hans-Peter Eiden betonte.

Dabei handelte es sich um Eizellen – sowohl im Vorkern- wie im Embryonenstadium – die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden und da­bei gewissermaßen übrig blieben.

In Deutschland ist nur die Spende unbefruchteter Eizellen laut Embryonenschutzgesetz explizit verboten.

dpa

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