Transfer von Eizellenspenden im Vorkernstadium verboten

München – Gespendete Eizellen dürfen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau übertragen werden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht heute in einem Berufungsprozess entschieden.
Angeklagt waren der Vorstand des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“ und zwei Mediziner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz sowie missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.
In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagten freigesprochen worden. Diese Urteile wurden nun teilweise aufgehoben. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache.
Der Verein hatte ungewollt kinderlosen Paaren Eizellenspenden vermittelt – ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgründer Hans-Peter Eiden betonte.
Dabei handelte es sich um Eizellen – sowohl im Vorkern- wie im Embryonenstadium – die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden und dabei gewissermaßen übrig blieben.
In Deutschland ist nur die Spende unbefruchteter Eizellen laut Embryonenschutzgesetz explizit verboten.
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