Vermischtes

Tuberkulose: Fallzahlen leicht rückläufig, multiresistente Formen seltener

  • Montag, 27. Oktober 2025
Tuberkulosegewebe /Dr. N. Lange, stock.adobe.com
Tuberkulosegewebe /Dr. N. Lange, stock.adobe.com

Berlin – Im vergangenen Jahr hat das Robert-Koch-Institut (RKI) über Meldungen der Gesundheitsämter 4.391 ­neue Tuberkulosefälle in Deutschland registriert. Das entspricht einer Inzidenz von 5,2/100.000 Einwohner, wie aus dem heute erschienenen „Bericht zur Epidemiologie der Tuberkulose in Deutschland für 2024“ des RKI hervorgeht.

Danach zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr (4.494 Fälle, Gesamtinzidenz 5,3) ein leichter Rückgang um minus 1,9 Prozent. Auch im Kindesalter nahmen die Fallzahlen von 236 auf 228 Fälle geringfügig ab (-3,4 Prozent). Die Zahl der Tuberkulosen mit einer Rifampicin-Resistenz (RR/MDR-TB) ist mit minus 23 Prozent deutlich zurückgegangen – von 204 auf 157 Fälle.

Der Anteil im Ausland geborener Patienten fiel mit 76,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert aus. Zu den drei am häufigsten genannten Geburtsländern zählten – wie auch im Vorjahr – Afghanistan, Rumänien und die Ukraine.

Bei 3.323 (75,7 Prozent) der erkrankten Personen lag eine pulmonale, bei 552 zusätzlich eine extrapulmonale und bei 1.032 ausschließlich eine extrapulmonale Tuberkulose vor. „Aufgrund der langen Behandlungsdauer liegen noch keine vollständigen Daten zum Behandlungsergebnis der im Jahr 2024 registrierten Erkrankungen vor“, heißt es in dem Bericht.

„Deutschland zählt mit einer Tuberkulose-Inzidenz von unter 10/100.000 Einwohner zu den Niedrig-Inzidenz-Ländern“, zieht das RKI-Team ein Fazit. Die Tuberkulose-Epidemiologie werde durch internationale Migration und Mobilität mitbestimmt, besonders durch die Folgen weltweiter Krisen, zum Beispiel den Angriffskriegs auf die Ukraine.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte, die eine Tuberkulose feststellen, innerhalb von 24 Stunden namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Auch Therapie-Verweigerung oder -Abbruch sowie die Überweisung, Aufnahme und Entlassung aus einer stationären Behandlung sind zu melden.

Auf Gesundheitsamtsebene werden die gemeldeten Angaben zusammengeführt und geprüft, bevor der Fall anonymisiert über die Landesstelle des jeweiligen Bundeslandes an das RKI übermittelt wird. „Tuberkulose-kranke Personen werden von den Gesundheitsämtern von der Diagnosestellung bis zum Abschluss der Behandlung begleitet“, heißt es in dem Bericht.

Die Meldepflicht ermögliche es den Mitarbeitenden, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und die betroffenen Menschen bei Bedarf aktiv bei der Therapie und sozial-medizinisch zu unterstützen.

hil

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