Vermischtes

Überblick für Arztpraxen zu SARS-CoV-2-Tests aktualisiert

  • Dienstag, 4. Oktober 2022
/picture alliance, Britta Pedersen
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihr Schaubild für Arztpraxen zu den SARS-CoV-2-Tests aktualisiert. Es zeigt auf einer Seite, welche Tests in den Arztpraxen grundsätzlich möglich sind und wer Anspruch darauf hat.

Das Schaubild unterscheidet die drei Bereiche „COVID-19-Symptome“, „Bestätigungstests nach positivem PoC-Antigentests“ und „Keine COVID-19-Symptome“.

Einen kostenfreien Point-of-Care (PoC)-Antigentest erhalten aktuell nur bestimmte Personen­gruppen, unter anderem Kinder unter fünf Jahren und pflegende Angehörige. Andere Personen, zum Beispiel die an Veran­staltungen in Innenräumen wie Konzerten teilnehmen und sich testen lassen wollen, müssen sich mit drei Euro an den Kosten beteiligen.

„Positive Nachweise eines SARS-CoV-2-Erregers sind namentlich meldepflichtig. Wurde für die Untersuchung ein Antigentest verwendet, muss ein positiver Nachweis durch einen PCR-Test bestätigt werden“, informiert die KBV auf ihrer Infoseite „Testungen auf SARS-CoV-2“.

hil

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