Überblick für Arztpraxen zu SARS-CoV-2-Tests aktualisiert

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihr Schaubild für Arztpraxen zu den SARS-CoV-2-Tests aktualisiert. Es zeigt auf einer Seite, welche Tests in den Arztpraxen grundsätzlich möglich sind und wer Anspruch darauf hat.
Das Schaubild unterscheidet die drei Bereiche „COVID-19-Symptome“, „Bestätigungstests nach positivem PoC-Antigentests“ und „Keine COVID-19-Symptome“.
Einen kostenfreien Point-of-Care (PoC)-Antigentest erhalten aktuell nur bestimmte Personengruppen, unter anderem Kinder unter fünf Jahren und pflegende Angehörige. Andere Personen, zum Beispiel die an Veranstaltungen in Innenräumen wie Konzerten teilnehmen und sich testen lassen wollen, müssen sich mit drei Euro an den Kosten beteiligen.
„Positive Nachweise eines SARS-CoV-2-Erregers sind namentlich meldepflichtig. Wurde für die Untersuchung ein Antigentest verwendet, muss ein positiver Nachweis durch einen PCR-Test bestätigt werden“, informiert die KBV auf ihrer Infoseite „Testungen auf SARS-CoV-2“.
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